Interview

Die Schärfe der Kritik hat mich überrascht

Kann die Stadt bei ihrer Strategie für mehr Sozialwohnungen bleiben? Das hängt von der EU ab. Dort lässt die Ministerin gerade prüfen, ob die Förderung in Stuttgart rechtens ist.

Frau Hoffmeister-Kraut, die Experten in der von Ihnen gegründeten Wohnraum-Allianz haben gegen eine Prüfung der mittelbaren Belegung in Brüssel votiert. Was sind Ihre Gründe, diesen Förderweg trotzdem von der EU prüfen zu lassen?

Ein Verband der Wohnungswirtschaft hat ganz konkret damit gedroht, dieses Instrument prüfen zu lassen, wenn wir es auch künftig einsetzen. Wir wollen ein offizielles Verfahren schon aus Zeitgründen vermeiden. Deswegen gehen wir den aus unserer Sicht schnelleren Weg einer informellen Anfrage bei der EU. Wir erwarten ein deutliches Signal innerhalb von sechs bis acht Wochen und wünschen uns selbstverständlich eine klare Bestätigung des Instruments, um die mittelbare Belegung dann wie geplant im Förderprogramm des Landes 2017 einzubinden. Es ist mir wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Einsatz eines bekanntermaßen rechtlich fragwürdigen Elements könnte massive rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Der letzte Gang nach Brüssel in Sachen Wohnbauförderung unter Ihrem Amtsvorgänger Nils Schmid hat länger als ein Jahr gedauert. Sie haben nun erklärt, Ihre Anfrage solle schon im April abgeschlossen sein. Halten Sie das für realistisch?

Diese Einschätzung fußt auf den Erfahrungswerten meiner Mitarbeiter, und auf die stütze ich mich, da wir viel Kompetenz im Haus haben. Für uns steht fest: Käme es zu einer Klage, zöge sich dieser Prozess deutlich länger hin. Mit einer möglichst raschen und belastbaren Entscheidung ist allen Beteiligten gedient.

Was wiegt bei der Baulobby schwerer: die formellen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Förderung oder die Tatsache, dass die privaten Bauträger Nachteile befürchten, wenn es um die Vergabe lukrativer Grundstücke geht?

Mir ist bewusst, dass hier unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen. Inhaltlich will ich das nicht beurteilen. Für mich jedenfalls steht die Frage der Rechtssicherheit an erster Stelle. Persönlich hoffe ich, wie schon gesagt, auf einen Bescheid aus Brüssel, der besagt, dass die mittelbare Belegung rechtlich problemlos ist und wie geplant oder zumindest in ähnlicher Form angewendet werden kann.

Es gab Kritik an Ihrer Entscheidung. Die Caritas behauptet, der soziale Friede in der Stadt werde gefährdet. Teilen Sie die Sorge, dass während der Prüfung kaum Investitionen in den sozialen Wohnungsbau getätigt werden?


Wir bemühen uns doch gerade im Sinne aller Akteure um eine rechtliche saubere Programmgestaltung. Diesen Vorwurf kann ich daher nicht nachvollziehen. Wir fördern den Wohnungsbau in den verschiedensten Bereichen und bemühen uns, das Landesprogramm so attraktiv wie möglich zu gestalten. Wir haben sogar vor, die Landesförderung für sozialen Wohnungsbau auf 250 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken. Und wir gehen davon aus, dass dieses Geld komplett abgerufen wird. In einzelnen Fällen, speziell in Stuttgart, kann es natürlich zu Problemen kommen.

Hat Sie die Schärfe der Kritik überrascht?

Das hat mich tatsächlich überrascht. Denn von einer langwierigen Klage und einem möglichen negativen Ausgang eines solchen Verfahrens wären ja auch die kommunalen Wohnungsbauunternehmen betroffen. Sie müssten dann alle erhaltenen Fördermittel zurückzahlen. Ich rate daher allen Beteiligten zu einer klugen Kalkulation von Chancen und Risiken.

Halten Sie die eigentlichen Ziele der mittelbaren Belegung, etwa eine möglichst gemischte Bewohner- und Sozialstruktur in neuen Wohnbaugebieten, grundsätzlich für erstrebenswert?


Selbstverständlich. Stuttgart hat sich selbst auferlegt, 60 Prozent der Wohnungen auf städtischen Neubaugebieten sozial zu fördern. Da ist es besonders wichtig, dass eine soziale Mischung in diesen Quartieren gelingt. Diese kann aber auch ohne das Instrument der anfänglichen mittelbaren Belegung
erreicht werden: nämlich mit der Belegungsbindung im Bestand, die wir ebenfalls fördern.

Wie beurteilen Sie die Wohnungspolitik der Landeshauptstadt, die nach eigener Aussage komplett auf der mittelbaren Belegung aufgebaut ist?

Das ist zunächst einmal Sache der Landeshauptstadt selbst. Es ist aber ein deutlicher Unterschied, ob die anfängliche mittelbare Belegung im Ausnahmefall genutzt wird oder ob das zum Regelfall wird. Das ist im Übrigen einer der Gründe für die angedrohte Klage. Es ist aber auch mein Ziel, dass in Stuttgart möglichst rasch neue Sozialwohnungen gebaut werden können. Denn der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist groß. Doch das muss auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage geschehen. Ich denke, das sieht die Stadt nicht anders.

Haben Sie Sorge, dass Sie eine Lawine losgetreten haben?

Die mittelbare Belegung wird ja in acht weiteren Bundesländern bislang ohne Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht eingesetzt. Wie andernorts die Einschätzung ist, kann ich nicht beurteilen. Bislang hat man dieses Thema offenbar entspannter gesehen, denn es bestand Konsens unter allen Marktteilnehmern. Das bedeutet, jeder hatte die Chance, an Baugrundstücke zu kommen. Dieser Konsens ist nun aber aufgebrochen.

Das Gespräch führte Sven Hahn.

Quelle:

Das Interview erschien am 16. Dezember 2016 im Stuttgarter Nachrichten.
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