Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart ist der zentrale Ansprechpartner im Land für die fachliche Denkmalpflege. Dienstsitz des Landesamtes ist Esslingen am Neckar; es unterhält Dienststellen in Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.
Das Landesamt für Denkmalpflege berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden im Land in konservatorischen Fragen, es gibt Stellungnahmen in denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren und bei öffentlichen Planungen ab. Es gewährt Zuschüsse zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen, führt planmäßige archäologische Ausgrabungen durch und wertet diese aus.
Weiter hat es die Aufgabe
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen denkmalfachlich zu beraten
die Aufstellung von Denkmalförderprogrammen vorzubereiten und abzuwickeln
Kulturdenkmale und Gesamtanlagen in Listen zu erfassen, zu dokumentieren und zu erforschen (Inventarisation)
zentrale Fachbibliotheken, Dokumentationen und Datenbanken zu unterhalten und generell
das vom Denkmalschutz umfasste kulturelle Erbe des Landes und die Maßnahmen zu seinem Erhalt in der Öffentlichkeit zu vermitteln
Denkmalrechtliche Genehmigungen
Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden (zugleich untere Baurechtsbehörde der Gemeinde oder des Landkreises, auf deren beziehungsweise dessen Gemarkung das Gebäude liegt). Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals. Die Genehmigung ist bei der örtlich zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Ist für das Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, muss die Denkmalschutzbehörde zustimmen.