Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die folgende Tabelle enthält die aktuell gültigen Einkommensgrenzen. Sie ist wie folgt zu lesen:
Ein Haushalt mit zwei Personen kann mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 51.000 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten.
Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms 2020/21 - Programmjahr 2020
Zuständig sind in Baden-Württemberg die Gemeinden, in der Regel die Wohnortgemeinden der Wohnungssuchenden.
Hier stellen wir den Gemeinden entsprechende Muster zum Download zur Verfügung:
Muster für Gemeinden - Allgemeiner Wohnberechtigungsschein (DOCX)
Muster für Gemeinden - Wohnberechtigungsschein für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten (DOCX)
Muster für Gemeinden - Besonderer Wohnberechtigungsschein (DOCX)
Ein Wohnberechtigungsschein ist landesweit verwendbar und maximal ein Jahr gültig.
Mit folgendem Antrag können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein beantragen: