Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über Anlaufstellen, die Sie bei Fragen zu Corona-Verordnungen oder Corona-Hilfen kontaktieren können.
Prüfende Dritte (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte) können sich bei Fragen zum Antrag der Überbrückungshilfe oder bei Fragen zum Registrierungs- und Anmeldeprozess an den Service Desk des Bundes wenden.
Hotline
Sie können den Service-Desk unter der Service-Hotline +49 30-52685087 anrufen (Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr).
Zum Kontaktformular des Bundes
Zur Antragsplattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Selbständige Kultur- und Kreativschaffende sowie Künstlerinnen und Künstler können sich bei Fragen an die Corona-Hotline der MFG Baden-Württemberg wenden.
Hotline
0711 90715-413
Weitere Informationen: https://kreativ.mfg.de/service/corona-krise/
Die Landesregierung reagierte mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe auf die existentielle Notlage in diesem Wirtschaftszweig. Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften, können für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden. Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung, die sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb orientiert. Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 gestellt werden.
Die Industrie- und Handelskammern im Land bieten Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für Antragstellerinnen und Antragsteller. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Hotline Ihres IHK-Bezirks:
- IHK Bodensee-Oberschwaben: 0751 / 409-250
- IHK Heilbronn-Franken: 07131 / 9677-111
- IHK Hochrhein-Bodensee: 07531 / 2860-333 und 07622 / 3907-333
- IHK Karlsruhe: 0721 / 174-111
- IHK Nordschwarzwald: 07231 / 201-366
- IHK Ostwürttemberg: 07321 / 324-0
- IHK Region Stuttgart: 0711 / 2005-1677
- IHK Reutlingen: 07121 / 201-0
- IHK Rhein-Neckar: 0621 / 1709-600 und 0621 / 1709-0
- IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: 07721 / 922-244
- IHK Südlicher Oberrhein: 0761 / 3858-823 und 0761 / 3858-824
- IHK Ulm: 0731 / 173-333
Alle Informationen zur Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Unternehmen und Selbständige aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes (einschließlich Mietwagen mit Fahrer) können seit dem 24. September 2020 den „Tilgungszuschuss Corona“ beantragen.
Alle Informationen zum Landessprogramm finden Sie auf unserer Seite Tilgungszuschuss Corona
Folgende Institutionen und Organisationen bieten Beratungen an:
- Beratung durch finanzierendes Kreditinstitut
- Beratung durch die IHKn
- Beratung durch Verbände des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes
Mit dem Liquiditätskredit können mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige (in der Regel bis 500 Beschäftigte) ihren Liquiditätsbedarf mit einem Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Der Liquiditätskredit Plus beinhaltet zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von aktuell 10 Prozent des Darlehensbetrags, maximal jedoch 300.000 Euro. Um den Liquiditätskredit Plus beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent in 2020 aufweisen.
Ansprechpartner ist die L-Bank.
Weitere Informationen Liquiditätskredit Plus/L-Bank
Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro über das Portal „ermoeglicher.de“ bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://sofortbuergschaft-bw.ermoeglicher.de
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt zudem Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.buergschaftsbank.de/corona-programme
Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro bis 20 Mio. Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/coronahilfe-burgschaften.html
Start-up BW Pro-Tect ist eine Ausweitung des Förderprogramms Start-up BW Pre-Seed für von der Corona-Krise betroffene Start-ups. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht nun auch Start-ups, die erste Finanzierungsrunden bereits erfolgreich abgeschlossen haben, den wie ein Wandeldarlehen gestalteten rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung eines Kapitalbedarfs zu beantragen, um Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken.
Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Antragsstellung finden Sie unter:
https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/finance/pro-tect/
Die durch das Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg bereitgestellte Instrumen-tenpalette reicht von mezzaninen Finanzierungsformen wie Wandeldarlehen und Nachrangdar-lehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall. Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie unter www.l-bank.de/mezzanine-bw
Im Rahmen der „Krisenberatung Corona“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bei vier Beratungsdiensten in-formieren und je nach Bedarf die kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten.
Mit der Abwicklung und Durchführung wurden die vier Beratungsdienste RKW, BWHM, DEHOGA Beratung und Unternehmensberatung Handel vom Wirtschaftsministerium beauftragt. An einer Krisenberatung interessierte Unternehmen können sich direkt an einen der branchenorientierten Beratungsdienste wenden. Im Rahmen eines Erstgesprächs werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt, die Beratungsbedarfe analysiert und ein entsprechend geeigneter Krisen- und Sanierungsexperte vermittelt:
- RKW Baden-Württemberg (Industrie und Dienstleistungen) https://www.rkw-bw.de/
- BWHM - Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittel-stand (Handwerk) https://www.bwhm-beratung.de/
- DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) https://www.dehogabw.de/dehoga/dehoga-beratung.html
- Unternehmensberatung des Handelsverbandes Baden-Württemberg (UBH) https://www.foerdermittel-handel.de/
Zum Förderprogramm Krisenberatung Corona
Die Antragsfrist für die Soforthilfe Corona des Landes Baden-Württemberg endete zum 31. Mai 2020. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wenn Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die L-Bank, die die Auszahlung vornimmt.
L-Bank zur Soforthilfe Tel. 0721 150-1770 oder finanzhilfen-corona@l-bank.de
Weitere Informationen zur Soforthilfe Corona des Landes
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Referat Unternehmensbetreuung
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter vor Ort in der Gemeinde
Tübingen: Tel. 0711 218200601 / entschaedigung-ifsg@rpt.bwl.de
Freiburg: Tel. 0761 208 4600 / entschaedigung-ifsg@rpf.bwl.de
Stuttgart: Tel. 0711 904 - 39777 / entschaedigung-ifsg@rps.bwl.de
Karlsruhe: Tel. 0721 926 - 8828 / entschaedigung-ifsg@rpk.bwl.de
Die Antragstellung kann online abgewickelt werden unter https://www.ifsg-online.de
Auf der Website finden sich überdies nützliche Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Anfragen können gestellt werden an medizintechnik@bio-pro.de
Weitere Informationen unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/herstellung-und-beschaffung-von-masken/
Hotline der Bundespolizei für Bürgerinnen und Bürger Tel. 0800 6 888 000