Corona-Verordnung Messen, Ausstellungen und Kongresse:
Diese Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Messen vom 24. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 675). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Messen (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kongressen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 15. Juli 2020: Corona-Verordnung Messen (PDF)
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 9. August 2020.
Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung (PDF)
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung, konsolidierte Fassung (PDF)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen von SARS-CoV-2 (Coronavirus) in Schlachtbetrieben und der Fleischverarbeitung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 11 dieser Verordnung ab 14. Juli 2020:
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung (PDF)
Aufhebung Corona-Verordnung Beherbergungsverbot
Diese Verordnung wird aufgehoben. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot vom 20. Oktober 2020 am 24. Oktober 2020 in der Nummer 38 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 956). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. Oktober 2020.
Vorläufige Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 15. Oktober 2020: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg
Diese Verordnung wurde verlängert. Dies erfolgte durch Verkündung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot vom 18. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 673). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 dieser Verordnung ab 16. Juli 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot (PDF)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 2 dieser Verordnung ab 26. Juni 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot (PDF)
Aufhebung der Corona-Verordnung Berufsbildung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Berufsbildung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Berufsbildung (PDF)
Die Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung Berufsbildung des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in beruflichen Bildungseinrichtungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie tritt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung am 23. Mai 2020 in Kraft: Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung Berufsbildung (PDF)
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung Berufsbildung, gültig ab 23. Mai 2020 (PDF
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in beruflichen Bildungseinrichtungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 9 dieser Verordnung ab 15. Mai 2020: Corona-Verordnung Berufsbildung (PDF)
Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF)
Liste der zum 1. Juli aufgehobenen Verordnungen
Die Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung Einzelhandel wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juni 2020 zum 1. Juli aufgehoben.
Änderungs-Verordnung Einzelhandel vom 8. Juni 2020:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 9. Juni 2020:
Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung zur Öffnung des Einzelhandels (PDF)
Vorherige Fassung Corona-Verordnung Einzelhandel:
Die Corona-Verordnung Vergnügungsstätten wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juni 2020 zum 1. Juli aufgehoben.
Corona-Verordnung Vergnügungsstätten vom 10 Mai 2020
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Vergnügungsstätten wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 11. Mai 2020: Corona-Verordnung für Vergnügungsstätten (PDF)
Die Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juni 2020 zum 1. Juli aufgehoben.
Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege vom 10. Mai 2020:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 11. Mai 2020: Corona-Verordnung für Kosmetik und medizinische Fußpflege (PDF)
Die Corona-Verordnung Gaststätten wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juni 2020 zum 1. Juli aufgehoben.
Änderungs-Verordnung der Corona-Verordnung Gaststätten vom 28. Mai:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Gaststätten vom 28. Mai (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Artikel 1 gilt gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ab 30. Mai 2020, Artikel 2 gilt gemäß Artikel 3 dieser Verordnung ab 2. Juni 2020.
Corona-Verordnung Gaststätten vom 16. Mai 2020:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 8 dieser Verordnung galt § 7 ab Sonntag, den 17. Mai 2020, im Übrigen trat die Verordnung am Montag, den 18. Mai 2020 in Kraft: Corona-Verordnung Gaststätten vom 16. Mai (PDF)
Corona-Verordnung Gaststätten vom 10. Mai 2020:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Gaststätten wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 18. Mai 2020: Corona-Verordnung für Gaststätten (PDF)
Die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juni 2020 zum 1. Juli aufgehoben.
Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe vom 23. Mai 2020
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen (Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe – CoronaVO Beherbergungsbetriebe) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 29. Mai 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe (PDF)
Die Corona-Verordnung Freizeitparks wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 26. Juni 2020 zum 1. Juli aufgehoben.
Corona-Verordnung Freizeitparks vom 28. Mai 2020:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Freizeitparks wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 12 dieser Verordnung ab 29. Mai 2020: Corona-Verordnung Freizeitparks (PDF)
Corona-Verordnung Friseurbetriebe:
(Die Corona-Verordnung Friseurbetriebe trat am 11. Mai 2020 außer Kraft. Ihre Regelungen wurden in die Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege vom 10. Mai 2020 überführt.)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 4. Mai 2020: Corona-Verordnung für Friseurbetriebe (PDF)
Corona-Verordnung Fußpflege:
(Die Corona-Verordnung Fußpflege trat am 11. Mai 2020 außer Kraft. Ihre Regelungen wurden in die Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege vom 10. Mai 2020 überführt.)
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 4. Mai 2020: Corona-Verordnung für die Fußpflege (PDF)
Verordnungen des Wirtschaftsministeriums zur Regelung der Zuständigkeiten im Rahmen der Corona-Soforthilfe
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung vom 8. April 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung mit Wirkung vom 08. April 2020.
Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung des Wirtschaftsministeriums (konsolidiert) (PDF)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe-Unterstützung durch die Industrie- und Handelskammern sowie durch die Handwerkskammern in Baden-Württemberg wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung mit Wirkung vom 25. März 2020.
Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung des Wirtschaftsministeriums (PDF)