Corona-Verordnung Messen, Ausstellungen und Kongresse:
Diese Verordnung wird aufgehoben.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Messen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 14. Mai 2021.
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 9. August 2020.
Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung (PDF)
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung, konsolidierte Fassung (PDF)
Aufhebung Corona-Verordnung Beherbergungsverbot
Diese Verordnung wird aufgehoben. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot vom 20. Oktober 2020 am 24. Oktober 2020 in der Nummer 38 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 956). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. Oktober 2020.
Aufhebung der Corona-Verordnung Berufsbildung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Berufsbildung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Berufsbildung (PDF)
Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF)
Liste der zum 1. Juli aufgehobenen Verordnungen
Corona-Verordnung Friseurbetriebe:
(Die Corona-Verordnung Friseurbetriebe trat am 11. Mai 2020 außer Kraft. Ihre Regelungen wurden in die Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege vom 10. Mai 2020 überführt.)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 4. Mai 2020: Corona-Verordnung für Friseurbetriebe (PDF)
Corona-Verordnung Fußpflege:
(Die Corona-Verordnung Fußpflege trat am 11. Mai 2020 außer Kraft. Ihre Regelungen wurden in die Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege vom 10. Mai 2020 überführt.)
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 4. Mai 2020: Corona-Verordnung für die Fußpflege (PDF)
Verordnungen des Wirtschaftsministeriums zur Regelung der Zuständigkeiten im Rahmen der Corona-Soforthilfe
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung vom 8. April 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung mit Wirkung vom 08. April 2020.
Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung des Wirtschaftsministeriums (konsolidiert) (PDF)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe-Unterstützung durch die Industrie- und Handelskammern sowie durch die Handwerkskammern in Baden-Württemberg wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung mit Wirkung vom 25. März 2020.
Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung des Wirtschaftsministeriums (PDF)