Energiekosten

Unternehmenshilfen Bund und Land

Nahaufnahme eines Stromzählers

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung der Unternehmen finden Sie nachstehend Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und des Landes.

 

Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg - Förderlinie 2022

Mit den Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW unterstützt das Land Baden-Württemberg energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Die Mehrkosten für Energie werden dabei energieträgerunabhängig berücksichtigt.Das Programm wird aus Bundesgeldern finanziert, wobei das Land die Verwaltungskosten trägt.

Weitere Maßnahmen des Bundes:

Informationen zu den Energiepreisbremsen:

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen.

Dezember-Soforthilfe Energie:

Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten.

Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gas:

Die Bundesregierung senkt vorübergehend vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent. Gelten soll dies auch für Fernwärme.

Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen des Bundes: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html


Weitere Maßnahmen des Landes:

Krisenberatung Energiekostenentlastung

Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken.

Liquiditätskredit (Plus)

Mit dem Liquiditätskredit (Plus) können mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige (in der Regel bis 500 Beschäftigte) ihren Liquiditätsbedarf mit einem Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Millionen Euro decken.