Förderprogramm

Berufsausbildung 4.0

Das Wirtschaftsministerium startet das Förderprogramm „Berufsausbildung 4.0“. Gefördert werden die Entwicklung und Erprobung innovativer digitaler Konzepte für die Berufliche Orientierung und Ausbildungsvermittlung sowie für die digitale überbetriebliche Ausbildung in Baden-Württemberg. Die Antragsfrist endet am 29. Oktober 2021.

Das Förderprogramm wird im Rahmen der Ausbildungsoffensive „Restart Ausbildung“ aufgelegt.

Was wird gefördert:

Gefördert werden die Entwicklung und Erprobung innovativer digitaler Konzepte, die insbesondere die Beteiligung von Jugendlichen und kleineren Unternehmen an Maßnahmen der Beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung erhöhen und deren Attraktivität steigern. Gefördert werden auch Projekte, die die Digitalisierung in der überbetrieblichen Ausbildung stärken.

Wer wird gefördert:

Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Kammern und Wirtschaftsverbände sowie deren Bildungszentren, anwendungsorientierte Bildungs- und Forschungseinrichtungen, staatliche und nichtstaatliche Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Transfereinrichtungen mit Erfahrungen zum Thema Berufliche Orientierung. Anträge von Kooperationsverbünden sind möglich.

Wie wird gefördert:

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von max. bis zu 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Höchstbetrag der Förderung je Vorhaben: 200.000 Euro.

Förderfähige Aufwendungen sind:

Personalausgaben: Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile. Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. Kosten für Projektpersonal sind nur förderfähig, wenn die Vergütung für vergleichbare Bedienstete des Landes nicht überschritten wird. Zuwendungsfähig sind außerdem Honorare für externes Personal.

Sachausgaben: Publizitätskosten (z. B. Werbung im Internet), Ausgaben für projektbezogene Ausstattung, Dienstleistungen (z. B. Programmierung) und Lizenzen sowie Ergebnissicherung (z. B. Leitfaden zur Verbreitung der Projektergebnisse)

Reisekosten gemäß Landesreisekostengesetz

Förderzeitraum und Antragsfrist:
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. Die Antragsfrist endet am 29. Oktober 2021.

Förderaufruf „Berufsausbildung 4.0“ (PDF)

Hinweise zum Förderaufruf „Berufsausbildung 4.0“ (PDF)

Informationen zur Datenverarbeitung (PDF)