Förderprogramme

Regionale Labore für Künstliche Intelligenz (Regionale KI-Labs)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 10. Februar 2022 den Aufruf zur Verstetigung der „regionalen KI-Labs“ gestartet. Die Antragsformulare finden Sie auf unserem Fachportal wirtschaft-digital-bw.de

Was wird gefördert:

Mit der Verstetigung eines landesweiten Netzes von regionalen KI-Labs soll ein möglichst flächendeckender, bedarfsorientierter, zielgruppengenauer und niedrigschwelliger Zugang für KMU in Baden-Württemberg zum Thema KI aufbauend auf der erfolgreichen Modellphase nachhaltig erweitert werden. Einzelne regionale KI-Labs sollen dabei als Informations-, Vernetzungs-, Erprobungs- und Experimentierräume für Unternehmen (insbesondere KMU) dienen – dezentral in den unterschiedlichen Regionen des Landes. Dabei sollen in den regionalen KI-Labs inhaltliche Schwerpunkte entsprechend des regionalen Bedarfs gesetzt werden.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind:

  • Landkreise, Städte und Gemeinden
  • kommunale Zweckverbände
  • kommunale und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen
  • regionale Digital Hubs laut Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zum Thema „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ vom 10. Juli 2017
  • Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Transfereinrichtungen
  • Kammern und Verbände

Der Antragsteller muss seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Die Antragstellung kann als Einzelantragssteller oder als Konsortium erfolgen.

Unternehmen, die vom Kreis der Antragsberechtigten nicht umfasst sind und ausgewiesene Expertise im Bereich KI besitzen, können im KI-Lab – auch als Mitglied eines Konsortiums – mitwirken, sofern sie selbst keine Förderung erhalten.

Wie wird gefördert:

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Antragsteller und ggf. Konsortialpartner. Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal-, Sach- und Reiseausgaben sowie ggf. Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit den Vorhaben.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Hinzu kommt ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Für diesen Förderaufruf stehen 4,2 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Antragsfrist: 10. April 2022

Ansprechpartner:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 31 - Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung
Mascha Eckhardt
Telefon: +49 (0)711 123-2442
Telefax: +49 (0)711 123-2145
Mascha.eckhardt@wm.bwl.de

Weitere Informationen unter www.wirtschaft-digital-bw.de