Förderprogramm

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe I und II (ausgelaufen)

Servicekraft in einem Restaurant mit Mund-Nasen-Schutz

Gastronomie und Hotellerie im Land waren in besonderer Weise von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Die Landesregierung reagierte im Frühjahr 2020 mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe auf die existentielle Notlage in diesem Wirtschaftszweig. Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschafteten, konnten für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden. Die Antragsfrist für die Stabilisierungshilfe I endete am 15. Dezember 2020.

Am 9. Februar 2021 beschloss die Landesregierung, die Stabilisierungshilfe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III des Bundes fortzuführen. Die Stabilisierungshilfe II stand im ersten Quartal 2021 jenen Gastbetrieben zur Verfügung, die aus strukturellen Gründen keine ausreichende Förderung durch den Bund erwarten konnten, um ihren Fortbestand zu sichern. Die Antragsfrist für die Stabilisierungshilfe II endete am 30. Juni 2021.

Verwaltungsvorschrift zur Stabilisierungshilfe I vom 30. Oktober 2020 (PDF)

Verwaltungsvorschrift zur Stabilisierungshilfe II vom 2. März 2021 (PDF)

FAQs zur Stabilisierungshilfe I

FAQs zur Stabilisierungshilfe II

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