Gastronomie und Hotellerie im Land sind in besonderer Weise von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Die Landesregierung reagierte im Frühjahr 2020 mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe auf die existentielle Notlage in diesem Wirtschaftszweig. Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschafteten, konnten für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden.
Achtung: Die Antragsfrist ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.