Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2020 läuft: bis zum 31. Oktober 2019 können alle Städte und Gemeinden im Land beim Regierungspräsidium ihre Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung stellen.
Was wird gefördert
Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügige Durchführung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten Gebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände.
Wer wird gefördert
Gefördert werden die Kommunen in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert
Die Kommunen können Anträge bis zum 31. Oktober 2019 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.