Was wird gefördert:
Unter der Dachmarke „Digitale Zukunft – chancenreich und chancengleich“ fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Merkblatt „Förderprogramm „Veranstaltungsreihe Digitale Zukunft – chancenreich und chancengleich“ (PDF) ) in den Jahren 2019 bis 2021 die Planung und Durchführung von Veranstaltungen in den Regionen Baden-Württembergs.
Ziel ist es,
- mit der Veranstaltungsreihe baden-württembergischen Unternehmen und ihren Beschäftigten Impulse für die digitale Transformation zu geben,
- die Themenstellungen der Wirtschaftsforen Baden-Württemberg „Digitale Zukunft – chancenreich und chancengleich“ in die Fläche des Landes zu tragen, um dort vor allem die Themen der beiden Kongresse flächendeckend zu vertiefen und fortzuführen (zum Wirtschaftforum 2018),
- die Kernzielgruppen der beiden Kongresse auch in anderen Regionen Baden-Württembergs zu erreichen: Beschäftigte und Führungskräfte aus Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen, Frauennetzwerke und Gleichstellungsbeauftragte.
Die Leitthemen sind:
- Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeitsplätze von Frauen und Männern,
- Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Chancengleichheit und Vielfalt in der digitalen Arbeitswelt und den Treiberberufen der Digitalisierung,
- Diversity, Anforderungen und Lösungsansätze für eine moderne Führungs- und Unternehmenskultur 4.0.
Gefördert werden können Veranstaltungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Veranstaltungen mit mindestens 10 und bis zu 100 Teilnehmenden, die mindestens eine der folgenden Charakteristika aufweisen:
- Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens drei Stunden sowie innovativen und interaktiven Formaten
- Workshops oder Seminare von mindestens drei Stunden
Veranstaltungen können zum Beispiel folgende Themen aufgreifen:
- die Digitale Transformation mit Fokus auf den Menschen und das organisationale Veränderungsmanagement
- Society 5.0
- Unternehmenskultur 4.0
- Werte orientiertes Wirtschaften
- Flexible, digitale Arbeitsmodelle
- Kreative / Künstliche Intelligenz
- Agile Organisation
- Digitales Mindset
- Mindful Leadership
- Kooperationen 4.0 / Kollaboration
- Diversity Management in Verbindung mit Digitalisierung
- Frauen in MINT-Berufen / Frauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind Wirtschaftsorganisationen wie Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg, Handwerkskammern, Arbeitgeber- und Branchenverbände, Gewerkschaften sowie Frauenverbände.
Die Antrag stellende Organisation muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Die Antragstellung kann als Einzelantragsteller erfolgen. Wünschenswert sind Kooperationsveranstaltungen.
Wie wird gefördert:
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Höhe der zuschussfähigen Ausgaben gewährt.
Pro Kalenderjahr kann je Antragsteller*in ein Antrag für eine Veranstaltung gestellt werden. Diese kann mit bis zu maximal 5.000 Euro gefördert werden.
Antragstellung:
Der Antrag ist schriftlich mit dem Antragsformular (siehe „Antragsformular“) zu stellen. Das heißt: Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular ist zusammen mit der Anlage Kosten- und Finanzierungsplan (siehe Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“) mindestens 6 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.