Studie

Arbeitsschutz in der Pflege gelingt durch eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung

Altenpflegerin und Seniorin (Quelle: Alexander Raths, Fotolia)

„Den Arbeitsschutz breit im Betrieb verankern – gerade auch in Pandemiezeiten“ ist eine wesentliche Schlussfolgerung aus der gemeinsamen Besichtigungsstrategie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und des Umweltministeriums in Baden-Württemberg. Nicht nur Führungskräfte, sondern auch weitere Arbeitsschutzexpertinnen und -experten und nicht zuletzt auch die Beschäftigten müssen in den Einrichtungen einbezogen werden, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit in Pflegebetrieben geht.

Zwei Jahre lang, von 2018 bis 2020, besichtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger BGW und UKBW sowie der Gewerbeaufsicht der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg 388 Pflegeheime und Pflegedienste, mehr als jeden siebten Pflegebetrieb. Ziel war es, die Einrichtungsleitungen zu beraten und sich einen Überblick zu verschaffen: Wie ist die Pflege im Arbeitsschutz aufgestellt? Wo bestehen besondere Verbesserungs- und Unterstützungsbedarfe?

Die durchgeführte Besichtigungsstrategie von BGW, UKBW und den beiden Landesministerien ist Teil der Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz in der Pflege in Baden-Württemberg (KoBrA BW). An dieser Kooperation beteiligt sind auch das Sozialministerium, die AOK, der Medizinische Dienst, die Verbände der freigemeinnützigen, öffentlichen und privaten Pflegeanbieter sowie ver.di, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte Württemberg (VDBW).

Jetzt haben die beteiligten Institutionen die Ergebnisse der Besichtigungen mit Unterstützung des Fraunhofer IAO ausgewertet. Der komplette Bericht und Grafiken mit allen Ergebnissen stehen zum Download bereit:

KoBrA-Bericht Arbeitsschutz in der Pflege (PDF)

Besichtigungsbogen (PDF)

Auswertung der Gesamtergebnisse (PDF)

Zusammenfassung der Ergebnisse

Ein wichtiges Ergebnis ist, dass das Instrument der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage des Arbeitsschutzes wesentlich dazu beiträgt, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in der Pflege zu gewährleisten. Pflegeeinrichtungen gelingt dies besonders gut, wenn neben den Führungskräften auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte, die Mitarbeitendenvertretungen und nicht zuletzt auch die Mitarbeitenden selbst in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen sind.

Die Untersuchung zeigt: In 93 Prozent der stationären Einrichtungen war das wichtige Instrument der Gefährdungsbeurteilung vorhanden und in 66 Prozent dieser Fälle wurde die Gefährdungsbeurteilung auch als angemessen bewertet. Die Ergebnisse in der ambulanten Pflege offenbaren im Vergleich dazu größeren Handlungsbedarf: 73 Prozent der Pflegedienste konnten eine Gefährdungsbeurteilung vorweisen; in weniger als der Hälfte dieser Betriebe (42 Prozent) bewerteten die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten von Unfallversicherung und Gewerbeaufsicht das Instrument letztlich als angemessen. Auch in der Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation bewegten sich die Ergebnisse der ambulanten Betriebe im Vergleich zu stationären Einrichtungen auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Die ambulante Pflege steht im Arbeitsschutz allerdings auch vor besonderen Herausforderungen: Die Pflegekräfte sind vor allem von Klient zu Klientin unterwegs. Ihre Sicherheit und Gesundheit werden deshalb wesentlich von den Bedingungen in der Häuslichkeit beeinflusst. 

Eine positive Nachricht der Untersuchung: Die Überprüfung des Arbeitsschutzes an den konkreten Pflegearbeitsplätzen ergab, dass sowohl Heime als auch ambulante Dienste hier gut aufgestellt sind. „Wir sehen, dass Pflegeeinrichtungen die wesentlichen Gefährdungen für ihre Pflegekräfte bei der täglichen Arbeit mit den Pflegebedürftigen im Blick haben und angemessene Schutzmaßnahmen vornehmen. Pflegeheime sind darüber hinaus auch organisatorisch im Arbeitsschutz gut aufgestellt“, so Karin Hoffmann, Leiterin der Abteilung Sicherheit und Gesundheit bei der Unfallkasse.

Handlungsbedarf: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Im ambulanten Bereich wurde in rund jedem fünften überprüften Betrieb keine betriebsärztliche und/oder keine sicherheitstechnische Betreuung festgestellt – obwohl diese rechtlich vorgeschrieben ist. „Der Anteil der Betriebe, in denen die wichtige Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte fehlt, ist deutlich zu hoch. So ist beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge in diesen Einrichtungen nicht sichergestellt“, erklärt Erhard Weiß von der BGW. Die Bedeutung der Ergebnisse zeige sich auch in der aktuellen Corona-Pandemie. „Seit Ausbruch der Pandemie ist die Gefährdungsbeurteilung noch wichtiger geworden: Pflegeeinrichtungen müssen die mit Corona verbundenen Gefährdungen für ihre Mitarbeitenden immer wieder neu bewerten und passende Schutzmaßnahmen ergreifen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Sicherheitsfachkräfte sind als Berater dabei unerlässlich – das zeigen auch aktuelle Befragungen der BGW zum Arbeitsschutz während der Pandemie.“

Auf Basis der Ergebnisse beabsichtigen die Partner:

  • Die Präventionsstrategie für die ambulante Pflege mit passenden Angeboten weiterzuentwickeln, etwa mit einer „Starthilfe Arbeitsschutz“ direkt nach Firmengründung.
  • Niedrigschwellige (Online-)Informationen für Problembereiche der Branche bereitzustellen.
  • Den Dialog zwischen Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Sicherheitsfachkräften und Führungskräften aus stationären und ambulanten Pflegebetrieben zu fördern.
  • Weiterhin hilfreiche Unterstützung in der Bewältigung der Pandemielage zu bieten (siehe auch BGW-Informationen; UKBW-Informationen).

Dr. Thomas Hoffmann, Leiter der Abteilung Arbeit, berufliche Bildung und Fachkräftesicherung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sieht den Erfolg der langjährigen Zusammenarbeit in der Kooperation KoBrA bestätigt. „Es ist erfreulich, dass unsere Informationsveranstaltungen, die innovativen Unterstützungshilfen und die Beratungs- und Besichtigungstätigkeit Wirkung zeigen. Betriebe, die die von KoBrA entwickelten Tools zur Gefährdungsbeurteilung verwenden, erzielen bessere Ergebnisse im Arbeitsschutz als andere.“ Auch die abgestimmte Beratungs- und Besichtigungstätigkeit hat sich aus Sicht der Partner bewährt. „Die Kommunikations- und Abstimmungswege der Aufsichtsdienste von Unfallversicherung und Gewerbeaufsicht haben sich vielerorts verbessert“, stellte Hoffmann fest. Die Kooperationspartner werten die gemeinsamen Aktivitäten in Baden-Württemberg daher insgesamt als gelungen und empfehlen das beispielhafte Vorgehen auch zuständigen Institutionen in anderen Bundesländern.

Quelle:

BGW, UKBW
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