Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Erreichbarkeit zwischen Weihnachten und Neujahr

Bitte beachten Sie: Das Wirtschaftsministerium hat zwischen Weihnachten und Neujahr – vom 24.12.2021 bis 31.12.2021 – geschlossen. In diesem Zeitraum können Ihre Fragen zu den Innovationsgutscheinen im Allgemeinen sowie zur Antragstellung im Konkreten nicht beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen daher Fragen zu den Innovationsgutscheinen vor dem 24.12.2021 zu klären und Anträge möglichst frühzeitig einzureichen, sofern Sie 2021 noch einen Antrag stellen möchten.

Alle Anliegen, die zwischen Weihnachten und Neujahr bei innovationsgutscheine@wm.bwl.de eingehen, werden ab dem 02.01.2022 chronologisch bearbeiten. Wir lassen Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zukommen

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