Mit rund 9,6 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2017 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
„Mit mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 60.000 archäologischen Denkmalen hat Baden-Württemberg eine besonders reiche Kulturlandschaft. Mit dem Denkmalförderprogramm schützen wir die reiche Denkmal- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs“, sagte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (9. Mai) in Stuttgart.
Mit dieser ersten Tranche der Denkmalförderung können 191 Vorhaben unterstützt werden. Unter den Kulturdenkmalen, die in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2017 unterstützt werden, befinden sich 98 private. Hinzu kommen 51 kirchliche und 42 kommunale Denkmale.
Unter den geförderten Maßnahmen sind etwa Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie die Münster in Freiburg und Ulm und die Katholische Johanniskirche in Schwäbisch Gmünd.
Zuwendungen für kommunale Bauten fließen nach Bad Wimpfen in die Sanierung des Blauen Turms. In Villingen-Schwenningen soll mit diesen Mitteln das Deutenberg-Gymnasium saniert und in Sinsheim-Weiler das Mauerwerk des Bergfrieds der Burg Steinsberg instandgesetzt werden.
Auch private Vorhaben werden unterstützt, beispielsweise die Burg Hohenzollern in Bisingen-Zimmern. Hier sollen die Mittel vorwiegend zum Einsatz für die statische Sicherung und die Instandsetzung der Bastionsmauer kommen. In Niederstotzingen-Lonetal soll die östliche Burgmauer der Burgruine Kaltenburg saniert werden. In Offenburg werden die Mittel u. a. für Naturstein-, Zimmermanns- und Parkettarbeiten in einer ehemaligen Spinnereiwerkwohnung zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N. zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter http://www.denkmalpflege-bw.de/.
Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/.
Anlage
Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen