Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert im Jahr 2017 im Rahmen der Städtebauförderung nichtinvestive Projekte der Kommunen, die zur Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration in städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen beitragen. Das vom Land dafür in diesem Jahr bereitgestellte Fördervolumen beträgt 900.000 Euro.
„Unser Programm ist eine gelungene Ergänzung der investiven Städtebauförderung. Damit tragen wir zu nachhaltigen Erfolgen städtebaulicher Sanierung in unseren Kommunen bei“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der aktuellen Ausschreibung.
Ab sofort können die Städte und Gemeinden Förderanträge für nichtinvestive Städtebauförderungsvorhaben (NIS-Maßnahmen) stellen. Die Antragstellung ist vorrangig für Maßnahmen in festgesetzten städtebaulichen Erneuerungsgebieten der „Sozialen Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie dem „Landessanierungsprogramm“ möglich. Dies gilt vor allem für Wohnquartiere mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf sowie für Gebiete mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Antragsberechtigt sind die Gemeinden, die bis zum 31. Mai 2017 beim jeweiligen Regierungspräsidium Antragsunterlagen einreichen können. Die Förderregelungen sind in der Verwaltungsvorschrift über die nichtinvestive Städtebauförderung – VwV NIS (GABl 2015 S. 203) festgelegt.
Programm für nichtinvestive Städtebauförderung
<link fileadmin redaktion m-wm intern dateien_downloads bauen staedtebaufoerderung programmausschreibung_nis_2017.pdf _blank link-download>Programmausschreibung NIS - nichtinvestive Aufwendungen (PDF)
<link fileadmin redaktion m-wm intern dateien_downloads bauen staedtebaufoerderung nis_antrag_2017.doc _blank link-download>Antrag NIS (DOC)