Coronavirus

Vorläufige Bilanz zur Soforthilfe Corona: Über 240.000 Unternehmen und Soloselbstständige mit rund 2,24 Milliarden Euro unterstützt

Das Wirtschaftsministerium zog heute (8. Juni) eine vorläufige Bilanz zum Soforthilfeprogramm: Rund 241.500 Unternehmen und Soloselbstständige in Baden-Württemberg haben Zuschüsse im Gesamtvolumen von fast 2,24 Milliarden Euro im Rahmen der Soforthilfe Corona erhalten. Anträge konnten vom 25. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zieht ein positives Fazit: „Mit der Soforthilfe Corona haben wir innerhalb weniger Tage das größte Wirtschaftsförderprogramm in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg implementiert. Mit diesem Soforthilfeprogramm konnten wir mehr als 240.000 Selbstständige und kleine Unternehmen zielgerichtet bei der Bewältigung dieser historischen Krise unterstützen.“ Diese enorme Nachfrage habe gezeigt, dass das Programm zielgerichtet den akuten Bedarf der Unternehmen in dieser schwierigen Zeit getroffen hat. „Wir konnten so die direkten Folgen des Shutdown abdämpfen und bedrohte Existenzen sichern – vor allem bei der Gruppe der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Diese wurde besonders hart von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen“, so die Ministerin.

Auf die Soloselbstständigen und Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten entfiel mit knapp 210.000 Auszahlungen der Großteil der Zuschüsse. Knapp 18.000 Auszahlungen gingen an Betriebe mit sechs bis zehn Beschäftigten und knapp 14.000 Zuschüsse an Betriebe mit elf bis 50 Beschäftigten. Rund 31.000 Anträge mussten wegen Formfehlern, oder weil die Antragsteller die Fördervoraus-setzungen nicht erfüllten, abgelehnt werden.

„An der Umsetzung arbeiteten landesweit hunderte Beschäftigte mit großem Engagement – im Wirtschaftsministerium, in den zwölf Industrie- und Handelskammern, den acht Handwerkskammern, der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum sowie der L-Bank. Ich bedanke mich bei allen Partnern, die das Programm von Anfang an mit allen verfügbaren Ressourcen begleitet und die Unternehmen bei der Antragstellung umfassend beraten haben.“

Edith Weymayr, Vorstandsvorsitzende der L-Bank, sagte: „Als Förderbank unterstützen wir die Wirtschaft in Baden-Württemberg – das gilt insbesondere in Krisenzeiten. Die Arbeit an den Soforthilfen war ein enormer Kraftakt für die L-Bank, den wir mit Stolz für die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land bewältigt haben.“

Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags, und Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold betonen gemeinsam: „Wie man an den Zahlen ablesen kann, kam das Programm zur rechten Zeit, um schnell für Liquidität zu sorgen – und zwar dort, wo aufgrund der Pandemie von heute auf morgen null Umsatz oder Aufträge und Engagements bei weiterlaufenden Kosten zu Buche standen. Die Herausforderung, innerhalb weniger Tage die technischen Voraussetzungen mit dem Portal bw-soforthilfe.de für die Antragsstellung zu schaffen, war groß. Doch wir haben sie gemeistert. Was uns stolz macht, ist die Leistung der Kammerorganisation. Unsere Mitarbeitenden haben in den Wochen der Antragsstellung zum großen Teil rund um die Uhr gearbeitet, um hunderttausende Anträge vorzuprüfen und betroffene Soloselbstständige, Freiberufler und KMU zur Soforthilfe zu beraten, damit die Formulare schnell zur L-Bank und damit der finalen Prüfung und Auszahlung kommen konnten. Gemeinsam – und hier meinen wir ausdrücklich alle an der Soforthilfe beteiligten Player – haben wir Großes geschafft und viel durch Corona entstandene Not lindern können.“

„Die Krise ist aber noch längst nicht überstanden. Viele Betriebe haben weiterhin mit fehlenden Einnahmen und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen“, ergänzte Hoffmeister-Kraut. „Jetzt gilt es, mit weiteren wirksamen Unterstützungsmaßnahmen an die Soforthilfe anzuknüpfen. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Nachfolgeprogrammen und befinden uns in intensiver Abstimmung mit dem Bund. Dabei setzen wir uns weiterhin für schnelle, bedarfsgerechte und möglichst unbürokratische Lösungen ein. Denn unser Ziel heißt weiterhin, Arbeitsplätze im Land zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und die wirtschaftlichen Strukturen unseres Standortes zu erhalten“, so die Ministerin. Neben der Soforthilfe seien bereits eine Vielzahl weiterer Hilfsmaßnahmen angestoßen worden, darunter ein Liquiditätskredit mit Tilgungszuschuss, eine Krisenberatung für kleine und mittlere Betriebe und ein Förderprogramm für krisengeschüttelte Start-ups.

Vorläufige Bilanzzahlen (Stand 5. Juni 2020):

1. Gesamtzahl der ausbezahlten und abgelehnten Anträge

272.497

2. Anzahl Auszahlung

241.456

1a. Auszahlungen Unternehmen mit bis zu 5 VZÄ

209.733

1b. Auszahlungen Unternehmen mit 6 bis 10 VZÄ

17.743

1c. Auszahlungen Unternehmen mit 11 bis 50 VZÄ

13.980

3. Anzahl abgelehnte Anträge

31.041

2a. Abgelehnte Anträge von Unternehmen mit bis zu 5 VZÄ

26.963

2b. Abgelehnte Anträge von Unternehmen mit 6 bis 10 VZÄ

2.281

2c. Abgelehnte Anträge von Unternehmen mit 11 bis 50 VZÄ

1.797

   

4. Auszahlungsvolumen

2.234.903.308,55 €

Auf das Land entfallen dabei in erster Linie die Zuschüsse, die an die Unternehmen in der Größenordnung elf bis 50 Beschäftigte ausgereicht wurden, was aktuell einem Volumen von rund 408 Millionen Euro entspricht.

Weitere Informationen

Die Soforthilfe für Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und Fischerei erfolgte für drei Monate im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm half im ersten Schritt all jenen Unternehmen, denen ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit die Insolvenz gedroht hätte. Die inhaltliche Vorprüfung der elektronisch gestellten Anträge übernahmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Außerdem war die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum eingebunden. Sie leiteten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornahm.

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