„Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen und Kontrollmechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“, betonte Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (22. März). „Gleichzeitig stellt die neue EU-Verordnung eine notwendige Ergänzung des seit 29. Dezember 2018 verschärften deutschen Investitionsprüfungsrechts dar.“ Sie reagierte damit auf die gestrige (21. März) Verkündung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union. „Mit der neuen EU-Verordnung wird es zukünftig unter anderem möglich sein, Übernahmen im Bereich der kritischen Technologien, wie künstliche Intelligenz oder Robotik, einfacher zu überprüfen und zu untersagen“, begründet die Ministerin.
„Mit Blick auf eine sichere Infrastruktur und auf den Erhalt von Kernkompetenzen baden-württembergischer Unternehmen in Schlüsseltechnologien wie etwa der Automatisierung, Digitalisierung und KI sind wir nun besser gewappnet. So sind wir in der Lage, strategische Übernahmebemühungen aus dem Ausland auf ihre Vereinbarkeit mit einem fairen Wettbewerb und den Sicherheitsinteressen Deutschlands zu prüfen“, so die Ministerin. Daher sei es erforderlich, dass Firmenkäufe von Investoren aus Drittstaaten auch dann geprüft und Übernahmen untersagt werden können, wenn die tatsächliche Eigentümerstruktur des Käufers verschleiert wird oder wenn Kaufinteressenten auf unterschiedliche Weise unter Kontrolle eines Staates stehen, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, dies bei der Prüfung von Firmenkäufen durch Investoren aus Drittstaaten zu berücksichtigen.
Auch in Zukunft werde es notwendig sein, das Instrumentarium zur Investitionsprüfung entlang den sich stets verändernden Marktbedingungen und -strukturen laufend zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Dabei werde sich Baden-Württemberg auch weiterhin für den Erhalt der Investitionsfreiheit einsetzen. Denn in der Summe profitiere Baden-Württemberg von ausländischen Investitionen. „Daher tritt Baden-Württemberg weiterhin für offene Märkte, freien Kapitalverkehr und wechselseitige Investitionen sowie für einen vorhersehbaren, nichtdiskriminierenden und transparenten Kontrollmechanismus für ausländische Direktinvestitionen ein,“ führte die Ministerin aus.
Weitere Informationen:
Mit der am 21. März 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündeten EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (Verordnung (EU) Nr. 2019/452, ABl. L 79I vom 21.03.2019, S.1) wird es für die EU-Mitgliedstaaten einfacher, Direktinvestitionen aus Drittstaaten beispielsweise in kritische Infrastrukturen und in kritische Technologien zu untersagen. Außerdem wird durch die EU-Verordnung erstmals ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im Bereich der Investitionsprüfung eingerichtet.
Die EU-Verordnung tritt am 10. April 2019, dem zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten und die Kommission bis zum 10. Oktober 2020 Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen für die Anwendung des neuen Mechanismus zu treffen.
Die Verordnung ist hier abrufbar