Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gab heute (19. Juli) bekannt, dass auch in den Jahren 2020 und 2021 kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte finanziell unterstützt werden. Interessierte Städte und Gemeinden können bis zum 25. Oktober 2019 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einen Förderantrag stellen. Auch interkommunale Träger wie Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise sind antragsberechtigt. Gefördert werden der Aufbau, die Weiterentwicklung und die Öffentlichkeitsarbeit von Gestaltungsbeiräten.
„Gestaltungsbeiräte verbessern die Qualität von Planungsprozessen und tragen mit langfristigen Lösungen dazu bei, die Herausforderungen in der Stadt- und Gemeindeentwicklung zu meistern. Es lohnt sich deshalb, bereits in einem frühen Stadium unabhängige Expertinnen und Experten in die Planungen einzubeziehen. Mit der Landesförderung unterstützen wir daher auch weiterhin die Einrichtung und Weiterentwicklung kommunaler Expertengremien für das Planen und Bauen“, sagte Hoffmeister-Kraut.
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.
In Baden-Württemberg haben inzwischen 40 Städte und Gemeinden einen kommunalen Gestaltungsbeirat eingesetzt. Seit dem Jahr 2015 fördert das Land die Einrichtung von Beiräten und begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Seitdem haben bereits 30 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung erhalten.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie unter Baukultur/Gestaltungsbeiräte