Das Land Baden-Württemberg, die NECKARPRI und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke haben ihre Aktionärsvereinbarung, mit der sie bisher ihre Zusammenarbeit als gemeinsame Eigentümer der EnBW Energie Baden-Württemberg AG geregelt haben, in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Grund dafür ist das sogenannte Nachhaftungsgesetz. Mit diesem Gesetz will der Bund die Haftung der Energieversorger für die Kosten des Ausstiegs aus der Kernenergie regeln.