Publikation

Bildungszeitgesetz - Evaluationsbericht

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) wurde im Juli 2015 eingeführt. Es gewährt Beschäftigten mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Bildungszeit an bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr. Sie werden dafür von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt. Eine Evaluation des Gesetzes wurde nach dessen Einführung im Rahmen späterer Koalitionsvereinbarungen nach zwei Jahren festgelegt.

Die Evaluation fand im Jahr 2018 statt.

Zur Pressemeldung

Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Publikationsart: Broschüre
Format: A 4
Seitenzahl: 210
Publikationsdatum: 3/2019

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