Chancengleichheit

Chancengleichheit für Frauen und Männer

Menschen in einem Seminar (Quelle: © Rawpixel.com, stock.adobe.com)

Das „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg - Chancengleichheitsgesetz“ soll dazu beitragen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Gelingen soll dies unter anderem durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

Chancengleichheitsplan

Gemeinsam mit der Beauftragten für Chancengleichheit wurde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein Chancengleichheitsplan 2017 bis 2023 aufgestellt. In ihm ist festgelegt, mit welchen personellen, organisatorischen und qualifizierenden Maßnahmen die Frauenanteile in unterrepräsentierten Bereichen, insbesondere in Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben erhöht werden sollen. Nach drei Jahren ist in einem Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan eine Bilanz zu ziehen.

Beauftragte für Chancengleichheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat eine Beauftragte für Chancengleichheit bestellt. Sie hat das Recht, an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.

Sicherstellung von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bereits zum sechsten Mal erhielt das Wirtschaftsministerium im Oktober 2017 das Zertifikat audit berufundfamilie für seine familienbewusste Personalpolitik. Damit engagiert sich das Ministerium schon seit mehr als 15 Jahren für die systematische Verankerung familienfreundlicher Rahmenbedingungen. 

Mehr Frauen in Gremien

Gremien, für die dem Land ein Berufungs-, Entsende- oder Vorschlagsrecht zusteht, sind künftig zunächst zu mindestens 40 Prozent mit Frauen zu besetzen. Ab dem Jahr 2019 soll die Frauenquote auf 50 Prozent erhöht werden.

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