- Passt Ihre Projektidee zu INTERREG B? Ist die Idee "transnational“, d.h. in Zusammenarbeit mit Akteuren verschiedener Regionen und Ebenen umsetzbar?
- Welches Kooperationsprogramm (Nordwesteuropa, Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa) ermöglicht es, Ihre Projektidee am besten zu verwirklichen?
- Welchem übergeordneten Ziel des ausgewählten Kooperationsprogramms ist das Projekt zuzuordnen? Inwiefern leistet Ihr Projekt einen Beitrag, um dieses Programmziel zu erreichen? Liefert das Projekt einen Beitrag zur Lösung staaten- bzw. regionenübergreifender Probleme?
- Mit welchen Partnern des Kooperationsraums können, wollen bzw. sollten Sie kooperieren? Wollen bzw. können Sie die Rolle des Leadpartners für das Projekt wahrnehmen?
- Bestehen bereits schon Kontakte, die Sie nutzen können? Erfahren Sie mehr unter dem Reiter „Kontakte knüpfen“ und wie Sie neue bzw. zusätzliche Partner finden.
- Wie ist die finanzielle Lage? Stehen für das Projekt ausreichend Mittel zur Ko- und Vorfinanzierung zur Verfügung?
Wie geht man vor, um Verbindungen zu anderen potenziellen Projektpartnern zu knüpfen?
- Kontaktieren Sie die entsprechenden Nationalen Kontaktstellen: In jedem transnationalen Programm sind Nationale Kontaktstellen eingerichtet, die gerne auch bei der Partnersuche und beim Antragsentwicklung unterstützen und beraten.
- Erkunden Sie die Webseiten der Kooperationsprogramme nach den dort eingestellten Projektideen. Gibt es bereits Projekte mit Partnern in ähnlichen Themenbereichen?
- Stellen Sie beispielsweise eine grobe Konzeption Ihrer Projektidee auf der jeweiligen Programmwebseite ein und gehen so auf Partnersuche.
- Besuchen Sie Programmveranstaltungen oder Partnerbörsen, die von den nationalen Behörden und Programmbehörden angeboten werden.
Sie haben ausreichend Kontakte geknüpft. Wie geht es nun weiter?
- Treffen Sie sich mit ihren potenziellen Projektpartnern, um die Projektidee gemeinsam weiter zu entwickeln. Die Projektvorbereitungskosten werden von manchen Kooperationsprogrammen oder nationalen/regionalen Programmen gefördert.
- Prüfen Sie die Zuverlässigkeit Ihrer künftigen Partner in fachlicher, personeller als auch finanzieller Sicht.
- Prüfen Sie, ob alle Partner die formalen Kriterien der jeweiligen Ausschreibung erfüllen.
- Wählen sie – sofern noch nicht erfolgt- untereinander einen Leadpartner, der für die Verwirklichung des Projektes verantwortlich sein wird. Der Leadpartner koordiniert das Gesamtprojekt, hält Kontakt zu den Programmbehörden und unterschreibt den Fördervertrag.
- Lesen Sie sich die Ausschreibungsunterlagen gründlich durch.
- Besorgen Sie rechtzeitig alle Unterlagen und Erklärungen, die Sie mit dem Antrag einreichen müssen.
- Nehmen Sie die angebotene Unterstützung durch die Nationalen Kontaktstellen in Anspruch, wenn inhaltliche Fragen oder Fragen zum Antragsformular bestehen.
- Bei ganz speziellen themenbezogenen Fragen können die Projektmanager der jeweiligen Gemeinsamen Sekretariate helfen. Sie können gerne direkt oder mit Unterstützung durch die Nationalen Kontaktstellen angesprochen werden. Nehmen Sie auch an relevanten Informationsveranstaltungen zu den Aufrufen teil, welche oft auch von den Programmsekretariaten angeboten werden.
- Bleiben Sie mit allen Partnern in regelmäßigem Kontakt.
- Versichern Sie sich, dass die Online-Einreichung des Antrags mit Ihrem PC möglich ist. Warten Sie mit der Einreichung des Antrags nicht bis zur letzten Minute.
Die Art der Aufrufe (ein- oder zweistufig) werden vom Begleitausschuss des Programms festgelegt und können von Aufruf zu Aufruf variieren.
Verlauf eines einstufigen Verfahrens:
In diesem Verfahren wird sofort der vollständige Antrag (inkl. konkretem Arbeits- und Finanzplan) eingereicht. Die formale und inhaltliche Antragsprüfung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und ggf. durch unabhängige Experten. Die Projektauswahl nimmt der Begleitausschuss des Programmraums vor.
Verlauf eines zweistufigen Verfahrens
- 1.Stufe:
In der ersten Stufe wird nur die sog. "Expression of Interest" bzw. eine Application Form "light", also ein vereinfachtes Antragformular eingereicht, in der vor allem die Projektidee und das Partnerkonsortium, die zu erwarteten Ergebnisse und der Mehrwert für den Programmraum dargestellt werden müssen. Ein konkreter Arbeits- und Finanzplan mit den einzelnen Arbeitspaketen, Maßnahmen und der Budgetverteilung ist noch nicht erforderlich.
Die formale und inhaltliche Antragsprüfung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariats des jeweiligen Programms. Die Projektauswahl nimmt der Begleitausschuss des Programmraums vor.
- 2. Stufe:
In der zweiten Stufe werden die vollständigen Anträge eingereicht (konkreter Arbeits- und Finanzplan). Eine inhaltliche Abweichung zum ersten Antrag wird nicht empfohlen. Die formale und inhaltliche Antragsprüfung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und ggf. durch unabhängige Experten. Die Projektauswahl nimmt der Begleitausschuss des Programmraums vor.
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zu den INTERREG-Förderprogrammen:
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und Rates (Allgemeine Verordnung) (PDF)
Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und Rates (EFRE Verordnung) (PDF)
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und Rates (ETZ Verordnung) (PDF)