Brexit

Brexit-Anpassungsreserve (BAR) der EU

Landkarte: Großbritannien und die EU

Um den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in den Mitgliedstaaten entgegenzutreten, stellt die EU den Mitgliedstaaten fünf Milliarden Euro zur Verfügung (Verordnung (EU) 2021/1755 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 6. Oktober 2021).

Mit der BAR sollen Maßnahmen finanziert werden, die Unternehmen und Wirtschaftssektoren, Arbeitnehmern, Regionen und lokalen Gemeinschaften helfen, die Folgen des Brexits zu bewältigen. Die Bundesrepublik Deutschland erhält aus diesen EU-Mitteln insgesamt bis zu 646,6 Mio. Euro. Der Bund hat die Bundesländer im April 2022 darüber informiert, dass kurzfristig bis zu 175 Mio. Euro (zzgl. 2,5 Prozent Technische Hilfe) für Maßnahmen der Länder genutzt werden können.

Die Mittel können für getätigte Ausgaben im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 verwendet werden. Die bisher konzipierten Maßnahmen in Baden-Württemberg reichen von der Einrichtung übergeordneter Beratungs- und Kontrollstrukturen bis hin zur Förderung von Projekten in Hochschulen und Unternehmen.

Die Gesamtkoordination und die fördertechnische Umsetzung erfolgt über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg (MLR). Die L-Bank Baden-Württemberg übernimmt die Funktion der Abwicklungsstelle, die Stabstelle Europäische Finanzkontrolle der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe die Funktion der unabhängigen Prüfstelle.

Weitere Informationen zur BAR finden Sie beim zuständigen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum, und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und bei der EU

Ansprechpartner

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltungsbehörde EFRE
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart

poststelle@mlr.bwl.de

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