Wirtschaftsbereiche

Über Handwerk, KMU und Freie Berufe

Zwei Kfz-Mechaniker bei der Arbeit (Quelle: © Karin und Uwe Annas, Fotolia)
Mann kauft in einer Bäckerei ein (Quelle: © ikonoklast_hh, Fotolia)
Facharbeiter beim Schweißen (Quelle: © industrieblick, Fotolia)

Wichtige mittelständische Wirtschaftsbereiche bilden das Handwerk, die mittelständischen Unternehmen der Industrie und des Handels sowie die Freien Berufe. Teile des Handwerks, der Handel und die Freien Berufe gehören zur Dienstleistungswirtschaft.

Industrie

Baden-Württemberg ist der größte Industriestandort in Deutschland und einer der wichtigsten in Europa. Der Anteil der Industrie von 31 Prozent an der Bruttowertschöpfung ist wesentlich höher als im Bundesdurchschnitt (22 Prozent). Die baden-württembergische Industrie ist breit diversifiziert und deckt die Bandbreite der Produktion nahezu ab. 

Insgesamt sind 1,5 Millionen Menschen in den 49 000 Industrieunternehmen Baden-Württembergs beschäftigt. Mit einem Beschäftigtenanteil von 22,1 Prozent bildet der Maschinenbau das größte Kompetenzfeld der Industrie. Knapp dahinter folgen der Fahrzeugbau (19,6 Prozent) und die Elektrobranchen (16,2 Prozent), die die Elektrizitätstechnik, die Medizin-, Mess-, Regelungstechnik, die Rundfunk- und Nachrichtentechnik und die EDV-Geräte umfassen. Weitere beschäftigungsintensive Branchen sind die Metallbranche (11,8 Prozent), die Ernährungsindustrie (5,0 Prozent), die Chemische Industrie (4,8 Prozent) und die Kunststoffindustrie (4,0 Prozent).

Weitere Informationen: Industriedialog

Handel

Die Landesregierung trägt mit ihrer Mittelstands- und Regionalförderung, insbesondere auch der Förderung der Betriebsberatung durch den Beratungsdienst des Einzelhandelsverbandes Baden-Württemberg, dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Einzelhandelsunternehmen zu stärken.

Den mittelständischen Unternehmen im Handel kommt eine besondere beschäftigungs- und ausbildungspolitische Bedeutung zu. In den beratungsintensiven kleinen und mittleren Fachgeschäften liegt die Beschäftigungsintensität, gemessen am Umsatz, deutlich höher als in großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Gleiches gilt für die an der Zahl der Beschäftigten gemessene Ausbildungsquote. Im gesamten Einzelhandel (ohne Kfz-Handel) sind derzeit in Baden-Württemberg rund 248 600 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter 12100 Auszubildende. In diesen Daten sind die Selbständigen und die mithelfenden Familienangehörigen, die in mittelständischen Einzelhandelsunternehmen eine wesentliche Rolle spielen, nicht erfasst. Die Landesregierung trägt mit ihrer Mittelstands- und Regionalförderung, insbesondere auch der Förderung der Betriebsberatung durch den Beratungsdienst des Einzelhandelsverbandes Baden-Württemberg, dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Einzelhandelsunternehmen zu stärken.

Zur Pressemitteilung vom 3.7.2018: Dialogprojekt „Handel 2030“ gestartet

Freie Berufe

In Baden-Württemberg gibt es knapp 178.000 selbständige Freiberufler. Dies entspricht einem Drittel aller Unternehmen. Insgesamt beschäftigen die selbständigen Freiberufler in ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen über 565.000 Erwerbstätige und repräsentieren 10,2 Prozent des Südwest-BIP. Mit fast 30.000 Auszubildenden sind die Freien Berufe der drittgrößte Ausbildungsbereich. Sie sind insbesondere dann gefragt, wenn es um hochqualifizierte Dienstleistungen wie etwa Beratung geht in Gebieten wie Forschung und Entwicklung, Recht, Gesundheit, Technik, Umwelt, Steuern, Bildung, Soziales, Medien und Unterhaltung. Zu den Freien Berufen gehören beispielsweise (Zahn-) Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Notare, Psychotherapeuten, Unternehmensberater, IT-Berater, Dolmetscher, Restauratoren, Künstler und viele weitere Berufsfelder.

In § 1 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sind die Freien Berufe wie folgt definiert: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Mit dem Neuerlass des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 28.12.2000 ist die Beschränkung der Förderung auf die in der Wirtschaft tätigen Freien Berufe entfallen. Seither haben alle Freien Berufe Zugang zu den Maßnahmen des Landes zur Mittelstandsförderung.

Handwerk

Das Handwerk ist in Baden-Württemberg ein bedeutender Teil der mittelständischen Wirtschaft. Es gibt derzeit über 140.000 Handwerksbetriebe mit über 800.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 100 Milliarden Euro.

Bedeutung hat das Handwerk bei der Sicherung des Fachkräftenachwuchses der Wirtschaft. Mit knapp 48.000 Auszubildenden werden rund 26 Prozent aller Auszubildenden in der Gesamtwirtschaft von einem Handwerksbetrieb ausgebildet. Die Berufe (Gewerbe), die zum Handwerk gehören, sind in der Handwerksordnung aufgeführt. Dort finden sich auch Bestimmungen zur Berufszulassung, Berufsausübung, Berufsbildung und zu den Aufgaben der Handwerksorganisationen. Die Landesregierung fördert den Erhalt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Handwerksunternehmen insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung, zur Förderung der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie zur Förderung von Gründungen und Betriebsübernahmen.

Zur Pressemitteilung vom 10.08.2017: Personal- und Strategieoffensive Handwerk 2025

Initiative  „Horizont Handwerk“

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