Deutschland-Frankreich

Wirtschaftsministerin begrüßt verkündete Verwaltungserleichterungen im französischen Entsenderecht

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Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am Mittwoch (20. Dezember) die von der französischen Regierung verkündete Verordnung begrüßt, mit der Frankreich auf eine bislang ab dem 1. Januar 2018 vorgesehene Entsendegebühr je entsendetem ausländischen Mitarbeiter in Höhe von 40 Euro verzichtet. „Unser Einsatz hat sich gelohnt. Das ist ein echter Erfolg für den europäischen Binnenmarkt und bringt enorme Erleichterungen für die grenznahen baden-württembergischen Betriebe. Ich werte das als starkes Signal für eine noch engere wirtschaftliche Verflechtung mit Frankreich in einem integrierten europäischen Binnenmarkt“, so Hoffmeister-Kraut.

Der Entscheidung aus Frankreich voraus gingen zuletzt zahlreiche bilaterale Gespräche und schließlich am 29. November 2017 ein gemeinsames Schreiben der Wirtschaftsministerinnen aus Baden-Württemberg und dem Saarland sowie ihres Ministerkollegen aus Rheinland-Pfalz. Darin hatten die drei an Frankreich angrenzenden Bundesländer erstmals gemeinsam Vorschläge für einen verbesserten Marktzugang an die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud formuliert und einen Verzicht auf die noch von der französischen Vorgängerregierung beschlossene Entsendegebühr von 40 Euro angeregt.

Über den Verzicht auf die Entsendegebühr hinaus eröffnet die französische Regierung nunmehr die Möglichkeit für bilaterale „Kooperationsvereinbarungen“, mit denen die rechtlichen Regelungen an die Gegebenheiten vor Ort im Grenzgebiet angepasst werden können. Ministerin Hoffmeister-Kraut bot hierfür ihre Zusammenarbeit an und unterstrich in diesem Zusammenhang die Expertise und Erfahrung der an Frankreich angrenzenden betroffenen Bundesländer: „Wir haben der französischen Seite praxisnahe Vorschläge unterbreitet und stehen als Gesprächspartner bereit.“

Die Wirtschaftsministerin bewertete die Ankündigung aus Frankreich als einen Schritt in die richtige Richtung für die bilateralen Handelsbeziehungen in einem sich belebenden europäischen Marktumfeld: „Die konstruktiv-beharrliche Überzeugungsarbeit des Wirtschaftsministeriums bei den französischen Gesprächspartnern für den Abbau bürokratischer Belastungen bei den Unternehmen trägt jetzt erste Früchte.“

Der nächste fällige Schritt seien Erleichterungen für solche Betriebe, die besonders kurzfristig und häufig mit entsendeten Mitarbeitern in Frankreich im Einsatz sind, forderte Hoffmeister-Kraut.

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