Landeskartellbehörde

Für fairen Wettbewerb

Der Schutz des Leistungswettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland obliegt der Vollzug dieser Aufgabe hauptsächlich dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden.

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Landeskartellbehörde Für fairen Wettbewerb

Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg ist zuständig für den Vollzug des im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelten Kartellrechts. Die Landeskartellbehörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem GWB grundsätzlich dann wahr, wenn die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Baden-Württemberg hinausreicht.

Aufgaben der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg

Zu den Aufgaben der Landeskartellbehörde zählen vor allem:

  • die Überwachung und Durchsetzung des Kartellverbotes nach § 1 GWB, insbesondere die Verfolgung von Preis-, Gebiets- und Quotenabsprachen,
  • die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 19 GWB, insbesondere bei der Preis- und Konditionengestaltung,
  • die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht nach § 20 GWB, insbesondere auch zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Landeskartellbehörde kann kartellrechtswidriges Verhalten untersagen, zur Ahndung von Kartellordnungswidrigkeiten Bußgeldbescheide erlassen oder/und den durch einen Kartellverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen.

Kontakt

Landeskartellbehörde Baden-Württemberg
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Postfach 100141
70001 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-0
landeskartellbehoerde@wm.bwl.de