„Eine abgeschlossene Berufsausbildung und Beschäftigung gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen, damit Integration gelingt. Dazu müssen die Flüchtlinge aber erst einmal die Ausbildungsberufe kennen lernen und wissen, wo ihre Fähigkeiten liegen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Mit 163.100 Euro fördert das Wirtschaftsministerium die praktische Erprobung von Flüchtlingen in mehreren Berufen in der Region Mittlerer Oberrhein. Die Flüchtlinge sind Schülerinnen und Schüler der VKL (Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen), VAB-(Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf) oder VABO- (VAB zum Erwerb von Deutschkenntnissen) Klassen.
Die Handwerkskammer Karlsruhe bietet zehn jungen Flüchtlingen die Möglich-keit, sich in ihrem Bildungszentrum in verschiedenen Berufen zu erproben und erhält hierfür 7.000 Euro. Die Flüchtlinge sind Schülerinnen und Schüler der Gewerbeschule Durlach, der Albert-Einstein-Schule Ettlingen und der Schillerschule Karlsruhe. Der Internationale Bund Baden erhält 156.100 Euro für die Berufserprobung von 223 Flüchtlingen. Sie sind Schülerinnen und Schüler aus insgesamt 15 beruflichen und acht allgemein bildenden Schulen der Region Mittlerer Oberrhein.
„Die jungen Flüchtlinge sollen möglichst schnell eine berufliche Perspektive bekommen. Wir sorgen so auch dafür, dass die Betriebe geeignete und motivierte junge Auszubildende bekommen“, so Hoffmeister-Kraut. Neben dem Spracherwerb sei es auch entscheidend, dass die jungen Menschen Berufe kennen lernen würden.
In einer eintägigen Kompetenzanalyse können sie ihre Fähigkeiten testen. Dann besteht die Möglichkeit, sich in 80 Stunden in mindestens drei Berufsfeldern unter Anleitung eines Ausbilders in der überbetrieblichen Bildungsstätte zu erproben. Zudem werden die Flüchtlinge über das deutsche System der Berufsausbildung, das Spektrum der Berufe sowie die Anforderungen und Werte der betrieblichen Arbeitswelt in Deutschland informiert.
Um die Ausbilderinnen und Ausbilder zu unterstützen, kann zudem eine zusätzliche sozialpädagogische Betreuung, ein Dolmetscher, eine Dolmetscherin oder eine verantwortliche Ansprechperson gefördert werden.
Die Förderung stammt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.