Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Einzelhandels mit rund 170.000 Euro.
„Mit der Förderung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbetriebe in Baden-Württemberg. Denn kleine und mittlere Unternehmen haben oft keinen Zugang zu externen Experten für betriebswirtschaftliche und technische Fragen." sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. Den Förderbescheid übergab Ministerialdirektor Guido Rebstock am 10. Juni 2014 persönlich an Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
Kleine und mittlere Betriebe des heimischen Einzelhandels können mit der Förderung im laufenden Jahr über 485 Beratungstage erhalten. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung von Kurzberatungen. Gegenstand der Beratungen sind kaufmännische, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Weiterbildungsberatungen und Energieeinsparberatungen.