Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat dem RKW Baden-Württemberg (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft)für die Förderung der Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Dienstleistung Zuschüsse in Höhe von insgesamt 269.500 Euro bewilligt. Damit können im Jahr 2015 rund 770 Beratungstage für kleine und mittlere Betriebe aus Industrie und Dienstleistung in Baden-Württemberg angeboten werden. Das RKW ist ein Partner der Mittelstandsförderung des Landes.
„Unsere mittelständischen Unternehmen sind der Wirtschaftsmotor Baden-Württembergs. Damit Industrie- und Dienstleistungsbetriebe ihre Innovationskraft voll ausschöpfen können, brauchen sie teilweise auch die Beratung von Experten. Die geförderten Beratungen sind für kleine und mittlere Unternehmen eine wertvolle Hilfestellung und Ergänzung“, sagte Wirtschaftsminister Schmid.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung von Kurzberatung. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung wie zum Beispiel die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie und Dienstleistung
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat dem RKW Baden-Württemberg (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft)für die Förderung der Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Dienstleistung Zuschüsse in Höhe von insgesamt 269.500 Euro bewilligt. Damit können im Jahr 2015 rund 770 Beratungstage für kleine und mittlere Betriebe aus Industrie und Dienstleistung in Baden-Württemberg angeboten werden. Das RKW ist ein Partner der Mittelstandsförderung des Landes.
„Unsere mittelständischen Unternehmen sind der Wirtschaftsmotor Baden-Württembergs. Damit Industrie- und Dienstleistungsbetriebe ihre Innovationskraft voll ausschöpfen können, brauchen sie teilweise auch die Beratung von Experten. Die geförderten Beratungen sind für kleine und mittlere Unternehmen eine wertvolle Hilfestellung und Ergänzung“, sagte Wirtschaftsminister Schmid.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung von Kurzberatung. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung wie zum Beispiel die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.