Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bezeichnete den vom Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegebenen Wegfall der Höchstgrenze für den Jahresumsatz bei der Überbrückungshilfe III als ein positives Signal für die Wirtschaft.
„Endlich können auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro Überbrückungshilfe III beantragen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Das ist gerade für viele notleidende größere Unternehmen im Einzelhandel eine gute Nachricht. Dafür haben wir uns intensiv eingesetzt und ich bin erleichtert, dass diese Hürde nun beseitigt ist“, so Hoffmeister-Kraut.
„Nun bleibt allerdings noch eine weitere Lücke, die es dringend zu schließen gilt: Der Bund muss unbedingt die Möglichkeit schaffen, dass auch Personengesellschaften im Handel, Handwerk, in der Gastronomie und in der Dienstleistungswirtschaft einen fiktiven Unternehmerlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen können. Wie die Soloselbständigen müssen diese ebenfalls eine Betriebskostenpauschale erhalten. Wir setzen uns dafür schon seit Wochen ein und hoffen, dass der Bund auch hier zeitnah ein Einsehen hat“, so die Ministerin.