Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gab heute (23. Juli) bekannt, dass auch in den Jahren 2021 und 2022 neue und bestehende kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte finanziell unterstützt werden. Interessierte Städte und Gemeinden können bis zum 30. Oktober 2020 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einen Förderantrag stellen. Auch interkommunale Träger wie Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise sind antragsberechtigt. Gefördert werden der Aufbau, die Weiterentwicklung und die Öffentlichkeitsarbeit von Gestaltungsbeiräten.
„Baukultur geht uns alle an. Jedes Bauvorhaben, jedes Infrastrukturvorhaben, jede Freiraum- und jede Platzgestaltung nimmt immer auch Einfluss auf das unmittelbare städtebauliche Umfeld. Daher gilt es, bereits in der Planungsphase den lokalen Kontext zu berücksichtigen. So können langfristig tragfähige Lösungen gefunden werden, die der Baukultur in der Stadt, der Gemeinde oder der Region gerecht werden. Diskussionen mit den Expertinnen und Experten in einem Gestaltungsbeirat können hierzu einen sehr wertvollen Beitrag leisten“, appellierte Hoffmeister-Kraut an die Verantwortung der Kommunen. „Mit der Landesförderung unterstützen wir daher auch weiterhin die Einrichtung und Weiterentwicklung kommunaler Expertengremien für das Planen und Bauen.“
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten wirken insbesondere bei Planungen und Bauvorhaben in den jeweiligen Kommunen mit und beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.
In Baden-Württemberg haben inzwischen 43 Städte und Gemeinden einen kommunalen Gestaltungsbeirat eingesetzt. Seit dem Jahr 2015 fördert das Land die Einrichtung von Beiräten und begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Seitdem haben bereits 33 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung erhalten.
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