Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

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Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Seite wm.baden-wuerttemberg.de in leichter Sprache.

Einige unserer Internet-Seiten sind noch nicht barrierefrei.

Das möchten wir ändern und arbeiten daran.

Denn: Auch Menschen mit Behinderung sollen unsere Informationen gut lesen und verstehen können. 

 

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben und mit denen wir jetzt noch arbeiten.
  • Einige Dokumente, die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben
  • Einige Videos
  • Einige Formulare

Hinweis:

An manchen Stellen verlinken wir auf andere Internet-Seiten. 

Das heißt, man geht von unserer Internet-Seite weg.

Für den Inhalt auf anderen Internet-Seiten sind wir nicht verantwortlich.

 

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt und selbst geschrieben.

Das haben wir am 29. September 2020 getan.

Die Erklärung haben wir zuletzt am 13. Juli 2026 überprüft.

 

3. Information an uns

Wenn Sie Bereiche finden,

die nicht barrierefrei sind,

können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:

Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Schlossplatz 4, Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 123-0
pressestelle@wm.bwl.de

 

4. Schlichtungs-Verfahren

Es ist uns wichtig,

dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.

Darum können Sie sich melden,

wenn etwas nicht barrierefrei ist.

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

 

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren:

Bei der Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit.

Das ist die Adresse der Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.