Förderprogramme

Beteiligungsfinanzierung

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Was wird gefördert:
Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehenden Kosten, einschl. Investitions- und Betriebsmittelbedarf; (Teil-)Finanzierung konkreter Vorhaben wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung, Auszahlungen.

Wer wird gefördert:
In Gründung befindliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Definition der Europäischen Union.

Wie wird gefördert:
Stille Beteiligungen bis 250 000 Euro(Existenzgründungen) bzw. 750 000 Euro(Unternehmensnachfolgen); bestehende Betriebe: bis 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

Weitere Informationen:
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG)