Was wird gefördert:
Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehenden Kosten, einschl. Investitions- und Betriebsmittelbedarf; (Teil-)Finanzierung konkreter Vorhaben wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung, Auszahlungen.
Wer wird gefördert:
In Gründung befindliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Definition der Europäischen Union.
Wie wird gefördert:
Stille Beteiligungen bis 250 000 Euro(Existenzgründungen) bzw. 750 000 Euro(Unternehmensnachfolgen); bestehende Betriebe: bis 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Weitere Informationen:
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG)