Was wird gefördert:
Gefördert werden:
- Investitionen (zum Beispiel Erweiterungen bestehender Unternehmen, Maßnahmen zur Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung bestehender Unternehmen) Betriebsübernahmen
- Konsolidierungsmaßnahmen
- Kooperationsvorhaben
Verbürgt werden folgende Finanzierungsformen:
- Investitions- und Betriebsmittelkredite von Hausbanken
- Förderkredite für Investitionen und Betriebsmittelbedarf
- Garantien/Avale für Finanzierungen im Inland
- Mobilien-Leasing / Factoring
Wer wird gefördert:
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige
Wie wird gefördert:
Verbürgung von Krediten oder Garantien
Weitere Informationen:
Zuständig für Bürgschaften sind je nach Höhe der Bürgschaft:
- die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- die L-Bank oder
- das Land Baden-Württemberg (Bearbeitung erfolgt bei der L-Bank)
L-Bank
Bürgschaftsbank