Förderprogramm

Invest BW - Praxissprint

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Eine Bildmontage zur Illustration von Künstlicher Intelligenz: Hand zeigt auf ein Gehirn

Was wird gefördert:

Im Rahmen von Invest BW werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der baden-württembergischen Wirtschaft erreicht werden. Förderfähig sind Vorhaben von Unternehmen ohne Größenbeschränkung sowie Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Der Förderaufruf ,,Praxissprints‘‘ hat zum Ziel, Ergebnisse der Grundlagenforschung sowie Laborentwicklungen so aufzubereiten, dass sie in einem nächsten Schritt in Verbundforschungsvorhaben mit der Wirtschaft oder zum Erwerb von Schutzrechten führen können. Mit der Förderung soll der Markteintritt und Transferprozess von Forschungsergebnissen in die Praxis unterstützt und technisch-wissenschaftliche Risiken in der Frühphase minimiert werden, Marktpotenziale optimal ausgeschöpft und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes nachhaltig gesteigert werden.

 

Wer wird gefördert:

Mit dem Förderaufruf Invest BW – Praxissprints können nach Maßgabe des aktuellen Förderaufrufs Einzel- oder Verbundvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Baden-Württemberg gefördert werden.

Im Rahmen von Verbundvorhaben sind auch Ausgaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen, förderfähig.

Wie wird gefördert:

Für Einzel- oder Verbundvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro gewährt werden.

Für Forschungseinrichtungen können Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Die Fördersätze für Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und orientieren sich an den beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 8 Monate betragen.

 

Antragsfrist:

Die Antragsfrist endet am 20. Dezember 2024.

Ansprechpartner:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 31 – Grundsatzfragen der Industrie-, Innovations- und Technologiepolitik
Joseph Gladziwa
Telefon: +49 711 – 123-2454
invest-bw@wm.bwl.de

 

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Geschäftsstelle Stuttgart
Marienstraße 23
70178 Stuttgart
Hotline: +49 711 658-355-14
praxissprints-bw@vdivde-it.de

Weitere Informationen und Antragsverfahren hier.

Antragsunterlagen:

VwV Invest BW

Förderaufruf