Jung-Meisterinnen und -Meister in Baden-Württemberg können die Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses beantragen. Die Landesregierung möchte mit dem Förderprogramm die Meisterausbildung noch attraktiver machen und Gründungsvorhaben bestmöglich und frühzeitig unterstützen.
Wer und was wird gefördert
Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-Bank beantragen. Die Meisterinnen und Meister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Somit können auch junge Meisterinnen und Meister aus anderen Bundesländern von der Förderung profitieren, sofern sie sich in Baden-Württemberg selbständig machen.
Wie wird gefördert
Die Gründungsprämie wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung aufgenommen, und damit eine möglichst unbürokratische Einführung und Umsetzung gewährleistet.
Die Antragstellung erfolgt dabei weiterhin über die Hausbanken.