Förderprogramme

STEP-Transfer-Booster

Mit dem STEP-Transfer-Booster soll die Entwicklung von Transferformaten in Baden-Württemberg unterstützt werden. Es stehen insgesamt bis zu 2,8 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt die Entwicklung von Transferformaten in Baden-Württemberg mit dem STEP-Transfer-Booster und veröffentlicht den entsprechenden Förderaufruf.

Für diesen Aufruf stehen insgesamt bis zu 2,8 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Was wird gefördert?
Zentrales Ziel des STEP-Transfer-Boosters ist es, mit Blick auf die Ziele der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP), die Entwicklung inklusive der Durchführung von Transferformaten an den Einrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e. V. im Bereich der STEP-Technologiesektoren zu fördern. Es werden niederschwellige Transferformate gesucht, die eine Vielzahl von vorrangig mittelständisch geprägten Unternehmen aus Baden-Württemberg adressieren.

Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen:

  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, einschließlich der Bereiche Dual Use, Sicherheit und Verteidigung,
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung,
  • sowie Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens müssen mindestens 200.000 Euro und dürfen maximal 350.000 Euro betragen. Für diesen Aufruf im Rahmen dieser Förderlinie stehen insgesamt bis zu 2,8 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Anträge können bis zum 27. März 2026 bei der L-Bank eingereicht werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
Förderaufruf STEP-Transfer-Booster
https://efre-bw.de