Förderprogramm

The Chänce Weiterbildungsscouts - Service- und Koordinierungsstelle

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Was wird gefördert:

Gefördert wird eine Service- und Koordinierungsstelle (kurz: SeKoS) für das Landesprogramm "The Chänce Weiterbildungsscouts" (kurz: Weiterbildungsscouts). Das WM fördert seit dem 1. Januar 2026 Weiterbildungsscouts in zwölf Regionen in Baden-Württemberg (weitere Informationen). Aufgabe der Weiterbildungsscouts ist die Stärkung der Weiterbildungsbereitschaft vor Ort. Arbeitsschwerpunkt dabei ist die trägerneutrale Erst- und Lotsenberatung für die berufliche Weiterbildung.

Aktuell begleitet das WM die Arbeit der Weiterbildungsscouts. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Steuerung und Begleitung des Programms in Abstimmung mit dem WM durch die SeKoS übernommen werden.

Die SeKoS soll dabei vor allem übergreifende Querschnittsaufgaben (u.a. Präsentation des Programms nach Außen, Berichtswesen, Qualitätssicherung, zentrale Steuerung sowie weitere Serviceaufgaben für das WM und die Weiterbildungsscouts) übernehmen. Sie unterstützt das Programm operativ sowie konzeptionell und entwickelt es weiter. Die SeKoS ist zudem zentrale Anlaufstelle für die Weiterbildungsscouts und unterstützt diese bei der Umsetzung des Programms.

Die SeKoS ist zwischengeschaltete Stelle und Dienstleisterin des WM bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Die SeKoS treibt Entwicklungen proaktiv voran und entwickelt aus den Bedarfen der Weiterbildungsscouts und des WM konkrete Empfehlungen, Konzepte, Maßnahmen und Unterstützungsleistungen.

Insgesamt trägt die SeKos so zu einer Erhöhung der Effizienz, Qualität, Sichtbarkeit und Außenwirkung des Programms The Chänce Weiterbildungsscouts bei.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind:

  • Behörden des Bundes und der Länder,
  • Fördernehmer eines The Chänce Weiterbildungsscouts des WM,
  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für juristische Personen des privaten Rechts, deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenverordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Wie wird gefördert:

Der Zuschuss wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Projektförderung im Wege der Vollfinanzierung aus Haushaltsmitteln des Landes gewährt, wobei die büromäßige Ausstattung der SeKoS vom Träger einzubringen ist.

Förderzeitraum und Antragsfrist:

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Die Antragsfrist endet am 04. Oktober 2026.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

Förderaufruf „Einrichtung und Betrieb einer Service- und Koordinierungsstelle für das Landesprogramm The Chänce Weiterbildungsscouts“ (PDF)

Anlage 1: Antragsformular (Word)

Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsplan (Excel)

Anlage 3: Informationen zur Datenverarbeitung (PDF)

Anlage 4: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Kontakt:

Als Ansprechpartner steht Ihnen das Referat 23 – Berufliche Weiterbildung – im Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart zur Verfügung.

E-Mail: weiterbildungsscouts@wm.bwl.de