Förderprogramm

Landesregierung beschließt Fortführung des Tilgungszuschuss Corona

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Der Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe wird im Jahr 2021 mit deutlich verbesserten Förderbedingungen fortgeführt. Das hat der Ministerrat am 27. April 2021 beschlossen.

So wird beispielsweise die maximale Förderhöhe von bislang 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Betrieb verdoppelt. Dafür stehen bis Juni 2021 rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Wir stehen auch weiterhin an der Seite unserer Dienstleistungsbetriebe. Die Corona-Pandemie trifft sie besonders hart. Deshalb führen wir den Tilgungszuschuss nicht nur fort, sondern legen mit verbesserten Konditionen nochmals deutlich nach.“ Durch die fortdauernden Schließungen der vergangenen Monate befänden sich viele Betriebe in einer existenzgefährdenden Situation. Hinzu komme die fehlende Planungssicherheit, ergänzte Hoffmeister-Kraut.

„Es lässt sich schlicht nicht sagen, wann insbesondere in der Messe-, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie im Schaustellergewerbe und bei den Marktkaufleuten mit einer deutlichen Erholung der wirtschaftlichen Lage gerechnet werden kann. Und anders als in vielen anderen Branchen sind die entgangenen Umsätze nicht nachholbar. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir die Betriebe weiterhin unterstützen und auf ihre individuellen Bedarfe eingehen. Der Tilgungszuschuss hilft, Insolvenzen abzuwenden und Existenzen zu sichern. Insbesondere die Verdoppelung der maximalen Förderhöhe auf 300.000 Euro ist ein wichtiges Signal.“ Darüber hinaus werden weitere von der Corona-Krise hart betroffene Branchen der personen-, erlebnis- und freizeitorientierten Dienstleistungen erstmals in die Förderung einbezogen.

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter bzw. Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Das Vorgängerprogramm Tilgungszuschuss Corona konnte vom 24. September 2020 bis 24. Februar 2021 beantragt werden. Gefördert wurden die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten insbesondere für Investitionen und für Betriebsmittel frühestens ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Fördersumme pro Antragsteller betrug 150.000 Euro. Im Januar war das Programm auch auf bewährte und am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing ausgeweitet worden.

Weitere Informationen

Folgende Neuerungen sind für das Programm Tilgungszuschuss Corona vorgesehen:

  • Der Fördersatz auf die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021 wird von 40 auf 50 Prozent erhöht – also um ein Viertel im Vergleich zum Tilgungszuschuss 2020.
  • Die maximale Förderhöhe wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro je Antragsteller verdoppelt.
  • Für das Taxi- und Mietwagengewerbe wird der Tilgungszuschuss Corona von maximal zwei auf bis zu vier Fahrzeuge ebenfalls verdoppelt.

Zusätzlich zu den mit dem Vorgängerprogramm unterstützten Branchen Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs- Messe- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen weitere von der Corona-Krise hart betroffene Dienstleistungszweige des Sports, wie zum Beispiel Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen- und Skiliftbetreiber oder Fitnessstudios, und der Unterhaltung, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Erlebnisparks in die Förderung mit dem Tilgungszuschuss einbezogen werden.

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II soll nun schnellstmöglich mit den bewährten Partnern, den Industrie- und Handelskammern als Gutachterstellen und der L-Bank als Bewilligungsstelle umgesetzt werden.

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