Rentenreform

Wirtschaftsministerin fordert zügige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission

Um Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern, seien jetzt Kompromissfähigkeit und Reformbereitschaft gefragt.

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Zwei Rentner stehen mit ihren Fahrrädern am Bodensee und schauen auf den See.

Eine dreizehnköpfige Alterssicherungskommission hat im Auftrag der Bundesregierung seit Jahresbeginn an einer grundlegenden Rentenreform in Deutschland gearbeitet und heute 33 Reformvorschläge vorgelegt.

„Das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 sowie die Verschärfungen bei der Altersteilzeit sind richtig und tragen perspektivisch zur Stabilisierung der Ausgaben der Rentenversicherung bei. Allerdings wirken die Maßnahmen eher mittel- bis langfristig und können den weiteren Anstieg der Beitragssätze in den kommenden Jahren kaum bremsen. Deshalb sollte beispielsweise die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors nicht erst im Jahr 2032 enden, sondern so schnell als möglich“ so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Dasselbe gilt für die notwendige Anhebung der Regelaltersgrenze. Die Rentenkommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze erst nach 2031 bei steigender Lebenserwartung anzuheben – und zwar so, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins auf die Erwerbs- und Rentenphase aufteilen. Dieser Vorschlag ist richtig und wichtig, sollte allerdings früher wirksam werden und so den ansonsten in den kommenden Jahren drohenden, weiteren Anstieg der Beitragssätze bremsen.

Trotz zu erwartender zwischenzeitlicher Steigerung der Rentenbeiträge ist es überfällig, dass künftig ein Teil der Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr direkt in das Umlagesystem fließen, sondern nach schwedischem Vorbild in Aktien investiert werden soll. Dadurch können einerseits die Bürger stärker von den Wertsteigerungen am Kapitalmarkt profitieren und andererseits den Unternehmen mehr Kapital für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.

Die seit längerem umstrittenen Mini-Jobs sollen zukünftig ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einbezogen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren. Ausnahmen sollen auf Vorschlag der Kommission nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

„Diese Maßnahme setzt einerseits positive Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeiten von erwerbstätigen Frauen. Allerdings dürfte die Anzahl der Minijobs beispielsweise in einigen Branchen wie dem Einzelhandel und der Gastronomie aufgrund der deutlich steigenden Kosten insgesamt stark sinken, ohne in vielen Fällen in Vollzeitbeschäftigung zu münden. Deshalb sollten die Ausnahmen auch für Studierende - in vergleichbarer Lebenssituation wie Schülerinnen und Schüler - weiterhin gelten,“ so Hoffmeister-Kraut.

„Es ist wichtig, dass dieses Reformpaket nun zügig umgesetzt wird. Deutschland muss zeigen, dass es kompromiss- und reformfähig ist“, sagte Hoffmeister-Kraut.

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