Die NATO, als öffentlicher Auftraggeber, vergibt regelmäßig Aufträge auch in nicht-militärischen Bereichen wie Maschinenbau, Metallverarbeitung, Elektronik, IT, Logistik, Bauwirtschaft, Medizintechnik.
Wie können Unternehmen, die ihren Sitz in einem NATO-Mitgliedstaat haben, an Ausschreibungen der NATO teilnehmen?
Die Teilnahme an NATO-Ausschreibungen setzt eine vorherige Eignungsprüfung voraus.
- Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus (Wirtschaftsministerium): Unternehmen, die ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben, stellen einen „Antrag auf Anmeldung um Aufträge beim gemeinsam finanzierten NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm“ beim Wirtschaftsministerium.
- Prüfung der Eignung: Das Wirtschaftsministerium prüft mit Unterstützung der örtlichen Industrie- und Handelskammer die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens und teilt das Ergebnis dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit.
- Eignungserklärung (Declaration of Eligibility „DoE“): Ist das Unternehmen geeignet, stellt die BAFA eine DoE aus. Mit dieser Eignungserklärung ist die Teilnahme an NATO-Ausschreibungen möglich.
Nun kann sich das Unternehmen auf der jeweiligen Plattform der für die Beschaffung der NATO zuständigen Agenturen (NSPA oder NCIA) als Bieter registrieren und an Vergabeverfahren der jeweiligen Agentur teilnehmen.
- NSPA (Nato Support and Procurement Agency) ist zuständig für Logistik, Wartung, Ersatzteile, Infrastruktur, technische Dienstleistungen.
- NCIA (NATO Communications and Information Agency) ist zuständig für IT, Kommunikation, Cyberabwehr, Cybersicherheit.
