Förderprogramm

Coaching-Programm „Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“: Förderung verbessert

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Lebhaftes Gespräch zwischen einem Mann und einer Frau in einer Bürosituation

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erhöht die Förderquote des Coaching-Programms „Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“ ab dem 1. März 2023 von 50 Prozent auf 70 Prozent.

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Um für die Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittlerer Betriebe einen noch stärkeren Impuls zu geben, erhöhen wir den Fördersatz unseres Coaching-Programms und machen es so noch attraktiver. Eine systematische Personalentwicklung und eine kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten sind in Zeiten der Transformation und des Wettbewerbs um Fachkräfte immens wichtig. Allerdings fehlen kleinen und mittleren Unternehmen hierfür leider oft die zeitlichen und personellen Ressourcen – genau da setzen wir an.“

Durch die digitale und ökologische Transformation verändern sich auch die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Gleichzeitig wird es in vielen Branchen zunehmend schwieriger, geeignete Fachkräfte zu finden. Durch den demografischen Wandel wird sich die Situation weiter zuspitzen. Um kleine und mittlere Betriebe dabei zu unterstützen, eine systematische Personalentwicklung und Weiterbildung in ihren Betrieben anzugehen, wurde im Jahr 2022 ein Coaching-Programm aufgelegt. Dabei werden von den Betrieben in Zusammenarbeit mit zertifizierten Beratungsunternehmen ein Personalentwicklungskonzept sowie darauf aufbauende Weiterbildungsempfehlungen erarbeitet.

Da der Handlungsbedarf in diesem Bereich groß ist und die Betriebe aktuell mit weiteren Herausforderungen wie Energiepreissteigerungen, Lieferkettenschwierigkeiten oder den Nachwirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, wird die Förderquote zum 1. März 2023 erhöht. Coachings werden bis zu 20 Personentage von externen Beraterinnen und Beratern gefördert, wobei die förderfähigen Ausgaben bei 1.000 Euro pro Tag liegen. Dadurch erhöht sich die maximale Fördersumme von 10.000 auf 14.000 Euro pro Bewilligung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe bis 250 Beschäftigte. Bei den für das Coaching zugelassenen Beraterinnen und Beratern muss ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommen.

Das Coaching-Programm ist eine Maßnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Rahmen der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW, für die das Land insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Das Coaching-Programm „Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“ läuft bis Ende 2024, insgesamt stehen dafür 2,75 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Coaching-Programm

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