Der Ministerrat hat heute (26. Mai) die neue Mietpreisbremse beschlossen. „Wir verzeichnen seit Jahren deutlich steigende Mietpreise - vor allem in den Groß- und Universitätsstädten und deren Umland, aber auch in vielen anderen Kommunen. Ganz besonders betrifft das die Neuvertragsmieten und genau dort setzt die Mietpreisbremse an. Sie soll künftig in weit mehr Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten für Linderung sorgen“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit unserer neuen Mietpreisbremse wollen wir Mieterhaushalte entlasten und so der Gefahr entgegenwirken, dass Gering- und Normalverdiener aus den Innenstädten verdrängt werden.“
‚Herzstück‘ der neuen Regelung sei die in enger Abstimmung mit der Wohnraum-Allianz erarbeitete aktualisierte Gebietskulisse. „Diese enthält 89 Städte und Gemeinden und bildet aus unserer Sicht die Situation und Entwicklung der Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg realistisch ab. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung haben die Mieterinnen und Mieter künftig wieder Rechtssicherheit“, so Hoffmeister-Kraut. Die Vorgängerregierung hatte die Begründung der Verordnung bei deren Erlass im November 2015 nicht veröffentlicht. Dieser Formfehler führte dazu, dass das Landgericht Stuttgart die Verordnung im Nachhinein für unwirksam erklärte.
In den 89 Städten und Gemeinden der neuen Gebietskulisse darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Bezogen auf die Einwohnerzahl repräsentieren diese rund 36 Prozent der Bevölkerung. Von den zuvor 68 Gemeinden in der bisherigen Gebietskulisse fallen 31 weg und 52 kommen neu hinzu. Dazu hatte ein Gutachterbüro umfangreiche Daten aller 1.101 Gemeinden ausgewertet.
„Klar ist: Mit der Mietpreisbremse können wir Mietsteigerungen dämpfen. Sie löst aber nicht das eigentliche Grundproblem des Wohnraummangels, sondern mildert nur dessen Symptome“, betonte Hoffmeister-Kraut. Deshalb müssten Restriktionen im Mietrecht und Eingriffe in den freien Markt stets gut abgewogen werden, um einerseits Mieter zu entlasten, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren.
Anhang Gebietskulisse (PDF)