Arbeitslosenberatungszentren sind kostenlose Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus eröffnen die Arbeitslosenberatungszentren mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen.
In Baden-Württemberg werden aktuell zwölf Arbeitslosenberatungszentren vom Wirtschaftsministerium gefördert.
Das Fördervolumen beträgt pro Standort 54.000 Euro im Jahr 2024, insgesamt 648.000 Euro. Diese Förderung ist an eine Beteiligung der Kommunen in Höhe von mindestens 8.000 Euro pro Jahr geknüpft.
Broschüre „Arbeitslosenberatungszentren und ihre Angebote in Baden-Württemberg“ (PDF)
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Evaluation des Projekts „Modellhafte Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren“