Förderprogramm

Tilgungszuschuss Corona I, II und III (ausgelaufen)

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Das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungsbranche, das Taxigewerbe sowie weitere Dienstleistungsbranchen des Sports, der Unterhaltung und der Unterhaltung waren in besonderer Weise von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen. Die Landesregierung beschloss am 28. Juli 2020 das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona I. Damit wurden die Tilgungsraten der von der Corona-Krise hart betroffenen Unternehmen im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 über einen einmaligen Zuschuss unterstützt. Die Antragsfrist für das Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona I endete am 24. Februar 2021.

Am 27. April 2021 beschloss die Landesregierung die Fortführung des Landesförderprogramms als Tilgungszuschuss Corona II mit verbesserten Förderkonditionen. Die Tilgungsraten der betroffenen Unternehmen wurden im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 mit einem Zuschuss unterstützt. Die Antragsfrist für das Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II endete am 31. März 2022.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Dezember 2021 wurde das Landesförderprogramm als Tilgungszuschuss Corona III für den Förderzeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 fortgesetzt. Die Antragsfrist für das Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona III endete am 31. Mai 2022.

Verwaltungsvorschrift zum Tilgungszuschuss Corona I vom 26.02.2021 (PDF)

Verwaltungsvorschrift zum Tilgungszuschuss Corona II vom 03.02.2022 (PDF)

Verwaltungsvorschrift zum Tilgungszuschuss Corona III vom 03.05.2022 (PDF)

FAQ zum Tilgungszuschuss Corona I

FAQ zum Tilgungszuschuss Corona II

FAQ zum Tilgungszuschuss Corona III