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Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg"

Wirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“

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Mittelstand Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg"

Der Masterplan Mittelstand unterzieht Mittelstand, Mittelstandspolitik und Mittelstands-förderung einer grundlegenden Bestandsaufnahme und gibt Impulse, damit der Mittelstand auch in Zukunft prägend für die Wirtschaft des Landes bleibt. Der nächste Schritt ist die Bildung einer Task-Force.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte heute (25. Oktober) in Stuttgart: „Das Gutachten zeigt: Der Mittelstand im Land ist anpassungsfähig, robust und in vielerlei Hinsicht gut aufgestellt. So zeichnen sich die Betriebe auch weiterhin durch eine hohe Innovationsbereitschaft aus, sie nutzen vorhandene Arbeitskräftepotenziale bei Frauen, Älteren und Zugewanderten im Vergleich zu Großbetrieben besser und verfügen dank relativ hohen Eigenkapitalquoten über eine stärkere Krisenresilienz.“ Der Erfolg der Unternehmen sei angesichts zahlreicher Herausforderungen wie dem Arbeitskräftemangel, der Digitalisierung und bürokratischer Belastungen jedoch kein Selbstläufer mehr. „Wie sich die Betriebe den sich stets ändernden Rahmenbedingungen anpassen und agil bleiben müssen, so muss sich auch eine erfolgreiche Mittelstandspolitik kontinuierlich weiterentwickeln. Mit dem ‚Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg‘ haben wir dafür nun eine gute, wissenschaftlich fundierte Grundlage an der Hand“, erklärte Hoffmeister-Kraut.

Maßnahmenumsetzung: Task Force

Damit aus den guten Ansätzen des Masterplans konkrete Handlungen werden, die auch bei den mittelständischen Unternehmen ankommen, wird eine Task Force „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingerichtet, der alle fachlich betroffenen Ressorts angehören. Die Task Force soll – auch vor dem Hintergrund der möglichen Haushaltsrelevanz der Empfehlungen – gemeinsam prüfen, welche Maßnahmen mit welchem zeitlichen Horizont umgesetzt werden können. Eine Auftaktsitzung der Task Force ist noch für das Jahr 2024 geplant.

Unternehmen sehen Bürokratie und Arbeitskräftemangel als Top-Themen

Gefragt nach ihren Prioritäten in der Mittelstandspolitik nennt die überwiegende Mehrheit der 1.417 teilnehmenden Unternehmen

  • den Bürokratieabbau (Vorschriften/Regulierungen, Berichts- und Dokumentationspflichten, Verwaltungsverfahren),
  • die Reduzierung von Steuern und Abgaben,
  • die Förderung von Aus- und Weiterbildung,
  • IT- und Digitalisierungsthemen.

Das wissenschaftliche Konsortium aus ZEW Mannheim, IAW Tübingen und ifm Mannheim, das das Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus entwickelt hat, identifiziert für den Mittelstand darüber hinaus die folgenden Kernherausforderungen:

  • Innovation und technologischer Wandel,
  • Klimawandel, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit,
  • Gründung und Unternehmensnachfolge,
  • Wandel von Globalisierung und internationaler Ordnung,
  • schwierige Rahmenbedingungen und ein unsicheres wirtschaftliches Umfeld.

Aktionsprogramm zur Mittelstandsförderung

Als Orientierungshilfe für die zukünftige Mittelstandspolitik wurde als Kernelement des „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ ein „Aktionsprogramm für den Mittelstand“ entwickelt. Hier werden einzelne Handlungsempfehlungen priorisiert, die aus Sicht der Gutachter die dringendsten Probleme des Mittelstands adressieren. Die Maßnahmen richten sich an alle Akteure der Mittelstandspolitik – also neben der Landesregierung auch an Bund, EU und Kommunen sowie die Kammern und Verbände und die Unternehmen selbst.

Als Handlungsempfehlungen werden im Aktionsprogramm unter anderem vorgeschlagen:

  • ein Moratorium für neue regulative Anforderungen auf Landesebene,
  • der Ausbau der Aktivitäten zur Unterstützung von Nachfolgeprozessen,
  • eine stärkere Mobilisierung von privatem Wagniskapital,
  • eine Stärkung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Mittelstand und Wissenschaft,
  • eine Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes sowie
  • eine Verbesserung von Rahmenbedingungen auf Bundesebene, wie zum Beispiel
    • die Stärkung der finanziellen Anreize für eine Vollzeittätigkeit,
    • mehr Zielgenauigkeit bei der „Rente mit 63“

Hintergrundinformationen zum Gutachten und zum Beteiligungsprozess

Der Masterplan Mittelstand ist ein unmittelbarer Auftrag aus dem aktuellen Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien. Der Masterplan wurde im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus von einem wissenschaftlichen Konsortium entwickelt. Dieses Konsortium besteht aus dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen und dem Institut für Mittelstandsforschung (ifm) an der Universität Mannheim.

Ein zentraler Leitgedanke bei der Entwicklung des Gutachtens war, nicht nur über den Mittelstand zu schreiben, sondern ihn aktiv zu Wort kommen zu lassen. Das große Alleinstellungsmerkmal der Studie ist deshalb ein umfassender Beteiligungsprozess, in dem die mittelstandsrelevanten Akteure im Land zur Mitarbeit und Meinungsäußerung aufgefordert waren. In insgesamt 24 Experteninterviews und vier themenspezifischen Regionalworkshops wurden Unternehmerinnen und Unternehmer, Vertreterinnen und Vertreter von Kammern, Verbänden und Wirtschaftsorganisationen, aus der Wissenschaft und allen Fraktionen des baden-württembergischen Landtags befragt. Zudem haben insgesamt über 1.400 Unternehmen und 77 Kammern, Verbände und Wirtschaftsorganisationen aus Baden-Württemberg an einer Online-Befragung zum Mittelstand teilgenommen.

Die digitale Fassung des Gutachtens steht unter dem nachfolgenden Link frei zum Download zur Verfügung.

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Gutachten “Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg”

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