Start-up BW Local

Landeswettbewerb Start-up BW Local – jetzt als gründungsfreundliche Kommune bewerben

Baden-Württembergische Kommunen haben jetzt wieder die Möglichkeit, gründungsfreundliche Strukturen aufzubauen und damit am Landeswettbewerb „Start-up BW Local – gründungsfreundliche Kommune“ teilzunehmen.

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Start-up BW Local - Symbolbild

Die Landeskampagne Start-up BW zeichnet zum fünften Mal gründungsfreundliche Kommunen in Baden-Württemberg aus. Bewerbungen von Gemeinden, Städten, Landkreisen und interkommunalen Kooperationen werden ab sofort entgegengenommen.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betonte zum Start der Wettbewerbsrunde 2026/2027: „Existenzgründungen sind für Kommunen von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur neue Arbeitsplätze schaffen und die lokale Wirtschaft stärken, sondern auch zu einer Vielfalt an Dienstleistungen und Produkten beitragen. Aus kommunaler Sicht ist es daher wichtig, eigene gründungsfreundliche Strukturen aufzubauen, um Gründung und Entwicklung von Unternehmen zu fördern.“

Parallel dazu steige die Anzahl der Unternehmen, bei denen eine Unternehmensnachfolge anstehe. In diesem Zuge gewinne das Thema Unternehmensnachfolge zunehmend an Bedeutung. Daher wird in der Wettbewerbsrunde 2026/2027 die neue Wettbewerbskategorie „Nachfolge“ vergeben.

„Mit unserem Landeswettbewerb möchten wir die kommunale Unterstützung für Gründerinnen und Gründer wertschätzen, auszeichnen und ihre Sichtbarkeit verleihen. Als Wirtschaftsministerium fördern und unterstützen wir die Kommunen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Angebote für Gründungswillige sowie junge Unternehmen vor Ort“, so Hoffmeister-Kraut.

Der Landeswettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte, Landkreise und interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften bis Landkreisebene. Teilnehmen können alle baden-württembergischen Kommunen, unabhängig davon, ob sie gerade erste Schritte in der Gründungsförderung unternehmen oder ihre bestehenden Konzepte und Angebote weiterentwickeln und ausbauen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus führt den Wettbewerb in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg sowie dem baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag BWIHK und dem baden-württembergischen Handwerkstag Handwerk BW durch.

Der Wettbewerb wird in einem dreistufigen Verfahren durchgeführt:

Phase 1 – Konzeptionsphase

In der ersten Phase erstellen die teilnehmenden Kommunen ihre Konzepte zur Schaffung gründungs- und nachfolgefreundlicher Angebote. Die Konzepte zeigen konkrete Maßnahmen und Angebote auf, die einen Beitrag dazu leisten können, die Gründungsdynamik in Baden-Württemberg weiterhin auf hohem Niveau zu halten und Nachfolgen zu ermöglichen. Kommunen, die in der Vergangenheit bereits teilgenommen haben, entwickeln beispielsweise ihre Maßnahmen fort oder erweitern das Angebotsspektrum für die Zielgruppe. Durch die Realisierung auf regionaler Ebene erhalten Gründerinnen, Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger qualifizierte Angebote zur lokalen Unterstützung ihrer Gründungs- und Nachfolgevorhaben.

In der ersten Phase können die Teilnehmer von einer Förderung profitieren. Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Konzepte und Wettbewerbsbeiträge.

Phase 2 – Pitch der Kommunen

Die Teilnehmer präsentieren ihre Konzepte vor einer Jury. Die Jury setzt sich zusammen aus Unternehmerinnen und Unternehmern mit Gründungserfahrung sowie Fachexpertinnen und
-experten. Überzeugende Konzepte erhalten die Auszeichnung „Gründungsfreundliche Kommune“.

Phase 3 – Landesfinale

Die besten Wettbewerbsbeiträge treten im Landesfinale noch einmal gegeneinander an und konkurrieren um Preisgelder zur Realisierung von Maßnahmen aus den vorgestellten Konzepten. Das Finale wird im Rahmen der Jahrestagung der baden-württembergischen Wirtschaftsförderer am 23. November 2026 in Stuttgart ausgetragen. Das Fachpublikum unterstützt die Jury mittels Publikumsvoting bei der Vergabe der Preise.

Neben der Auszeichnung "Gründungsfreundliche Kommune - ausgezeichneter Ort" erhalten Final-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer Preisgelder in folgender Höhe:

Platz 1 – 10.000 EUR
Platz 2 – 7.500 EUR
Platz 3 – 5.000 EUR

In der Wettbewerbsrunde 2026/2027 wird es eine eigene Wettbewerbskategorie zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen geben.

Bewerbungen für eine Teilnahme können bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden. Alle Informationen zum Landeswettbewerb Start-up BW Local, Best Practice Beispiele und Erfahrungsberichte aus den ersten vier Wettbewerbsrunden, die Teilnahmebedingungen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.startupbw.de/local.

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