Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert auch im Jahr 2021 im Rahmen der Städtebauförderung nichtinvestive Projekte der Kommunen, die in Erneuerungsgebieten die baulichen Maßnahmen ergänzen und das Zusammenleben im Quartier stärken. Das Land stellt den Kommunen im Jahr 2021 für die Förderung dieser Projekte bis zu einer Million Euro zur Verfügung.
„Die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts aller Bevölkerungsgruppen und die Integration in einem Quartier hat weiterhin eine hohe Priorität. Das NIS-Programm wird seit Jahren geprägt von der Kreativität der Akteure und den vielfältigen Projekten zur Stärkung der Quartiere“, so Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (31. März) anlässlich des Starts der Ausschreibung. „Mit dem Programm wollen wir das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier stärken, ehrenamtliches Engagement mobilisieren und Stadtteile lebendig gestalten.“ So würden die baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten optimal ergänzt und der dauerhafte Erfolg städtebaulicher Erneuerung gewährleistet.
Ab sofort und bis zum 31. Oktober 2021 können die Städte und Gemeinden beim jeweiligen Regierungspräsidium fortlaufend Förderanträge für nichtinvestive Projekte stellen, die in einem in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommenen Sanierungsgebiet liegen. Gefördert werden Projekte, die beispielsweise zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen am Leben im Quartier und zur Stärkung der bedarfsgerechten Nahversorgung beitragen.
Die Fördermodalitäten sowie die Antragsunterlagen 2021 finden Sie hier: Programm für nichtinvestive Städtebauförderung - NIS. Weitere Informationen zur Städtebauförderung.