Das reguläre Auszahlungsverfahren der Überbrückungshilfe III beginnt in Baden-Württemberg. Ab sofort kann die L-Bank Anträge bearbeiten. „Bei den Corona-Hilfsprogrammen ist das A und O, dass sie zügig bei den Unternehmen und Soloselbständigen ankommen. Ich freue mich, dass die regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III jetzt angelaufen sind“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (17. März). „Viele Betriebe haben aufgrund der Pandemie noch immer hohe Umsatzausfälle zu beklagen. Auch eine Planungsperspektive fehlt vielen Branchen weiterhin. Dass sie nun verlässlich mit den Hilfen rechnen und planen können, ist ein wichtiges Signal.“
Edith Weymayr, die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, sagte: „Bis dato sind rund 9.500 Anträge bei der L-Bank eingegangen. Wie bei den bisherigen Hilfsprogrammen auch werden wir alles in unserem Einflussbereich Mögliche tun, dass die Hilfsgelder zügig in der Wirtschaft ankommen.“ Die eingegangenen Anträge haben ein Volumen von rund 528 Millionen Euro.
Weitere Informationen
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen unterstützt. Sie deckt den Zeitraum November 2020 bis Ende Juni 2021 ab. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Erstattet werden:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019).
Die Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III werden bereits seit 11. Februar durch den Bund ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de